Die BFU, Beratungsstelle für Unfallverhütung ist keine amtliche Stelle, sondern eine politisch unabhängige Stiftung des Privatrechts. Sie hat den gesetzlichen Auftrag, Unfälle in den Bereichen Strassenverkehr, Sport, Haus und Freizeit zu verhüten sowie gleichartige Bestrebungen von Organisationen mit ähnlicher Zielsetzung zu koordinieren (Art. 59 VUV). Eine Weisungsbefugnis hat die BFU in diesem Zusammenhang nicht. Sie kann lediglich Empfehlungen formulieren, die dann als Entscheidungsgrundlagen für Sicherheits­massnahmen im Nichtberufsunfallbereich dienen.

In grundsätzlicher Hinsicht müssen wir unsere Tätigkeit dahingehend beschränken, zu Fragen der Sicherheit und Unfallverhütung sowie zu rechtlichen Fragen allgemeiner Natur Stellung zu nehmen. Es darf und kann nicht unsere Aufgabe sein, in irgendeiner Weise hängige oder in Betracht gezogene Gerichtsverfahren durch eine Stellungnahme zuhanden einer Partei zu präjudizieren oder zu beeinflussen. Wenn wir trotzdem ab und zu als Gutachter zu speziellen Problemen der Sicherheit oder Unfallverhütung auftreten, so ausschliesslich im Auftrag und zuhanden einer neutralen Instanz (z. B. Gericht, Verwaltung) oder wenn alle Beteiligten damit einverstanden sind.

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