Nach einem Unfall tauchen oft Fragen auf: Zu den Ursachen, zur Verantwortung oder den Konsequenzen. Aus rechtlicher Sicht gilt: Die BFU klärt als politisch unabhängige Stiftung keine Schuldfragen und trifft keine Entscheidungen in Bezug auf Unfälle. Sie berät neutral zu Sicherheits- und Präventionsfragen, nicht jedoch nach individuellen Unfällen von Privatpersonen.
Die Rolle der BFU nach Unfällen in Kürze
- Die Abklärung von Unfällen ist Aufgabe von Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten.
- Die BFU hat keine Entscheidungs- oder Weisungsbefugnis.
- Die BFU berät keine Privatpersonen nach individuellen Unfällen.
- Die BFU erstellt keine Parteigutachten.
- Die BFU unterstützt Behörden, Gemeinden und andere Organisationen bei Fragen der Sicherheit und Unfallprävention.
Gesetzestext
Der Auftrag der BFU wird in Art. 59 der Verordnung über die Unfallverhütung (VUV) so beschrieben:
«Die BFU fördert die Verhütung von Nichtberufsunfällen, namentlich von Unfällen im Strassenverkehr, beim Sport und im Haushalt, insbesondere durch Aufklärung der Öffentlichkeit über die Unfallgefahren und der Beratung anderer sich mit der Verhütung von Nichtberufsunfällen befassenden Organisationen. Sie arbeitet mit öffentlichen Gemeinwesen und Organisationen ähnlicher Zielsetzung zusammen und koordiniert gleichartige Bestrebungen».
Kurz gesagt: Die BFU hat den Auftrag, Nichtberufsunfälle zu verhüten – nicht, nach einem Unfall zu entscheiden oder einzelne Parteien zu vertreten.
Wann gilt ein Unfall als Nichtberufsunfall?
Als Nichtberufsunfälle gelten Unfälle, die nicht bei der Arbeit passieren, zum Beispiel:
- Im Strassenverkehr in der Freizeit
- Beim Sport
- Im Haushalt oder in der Freizeit allgemein
Was genau als Berufs- oder Nichtberufsunfall gilt, wird auf der Website des Bundes erklärt.
Wann kann die BFU nach einem Nichtberufsunfall beraten?
Die BFU berät neutral zu Fragen der Sicherheit und Unfallverhütung und formuliert Empfehlungen, die als Grundlage für Sicherheitsmassnahmen dienen können. Sie nimmt keine Stellung zugunsten einzelner Parteien oder Privatpersonen und beeinflusst grundsätzlich keine laufenden oder absehbaren Gerichtsverfahren.
Als Gutachterin in einem rechtlichen Verfahren nach einem schweren Unfall wird die BFU nur in Ausnahmefällen beigezogen – entweder im Auftrag einer neutralen Instanz (z. B. Gericht oder Behörde) oder wenn alle Beteiligten einverstanden sind.
Was ist ein Parteigutachten?
Ein Parteigutachten ist ein Rechtsgutachten oder ein technisches Gutachten, das von einer beteiligten Partei selbst in Auftrag gegeben und bezahlt wird, um die eigene Sichtweise zu stützen. Solche Gutachten sind nicht neutral. Um ihre Unabhängigkeit zu wahren, erstellt die BFU keine Parteigutachten.
Welche Bedeutung haben BFU-Empfehlungen für die Unfallprävention?
Gesetze und technische Normen lassen in der Praxis oft Ermessensspielraum offen. In solchen Fällen kann die fachliche Einschätzung der BFU wichtig werden.
Stützen sich Gerichte in Urteilen auf die Empfehlungen der BFU, hat dies einen positiven Effekt auf die Unfallprävention. Denn es kann:
- Die Präventionspraxis beeinflussen
- Andere Verantwortliche sensibilisieren
- Zu mehr Sicherheit in vergleichbaren Situationen führen
Beispiel aus der Praxis
Ein Eigentümer baute ohne Bewilligung einen grossen Teich auf seinem Grundstück. Der Teich war von einem Wanderweg aus nur schlecht sichtbar und lag nahe bei Wohnhäusern, sodass auch Kinder ihn leicht erreichen konnten.
Die Gemeinde bewilligte den Teich nachträglich, verlangte aber aus Sicherheitsgründen einen Zaun. Der Eigentümer wehrte sich dagegen. In dem Verfahren beurteilte die BFU, die von den Behörden beigezogen wurde, den Teich als gefährlich, weil die Ufer steil und rutschig waren.
Schliesslich entschieden das Verwaltungsgericht des Kantons Bern und das Bundesgericht, dass der Teich aus Sicherheitsgründen vollständig eingezäunt werden muss, damit Kinder keinen Zugang haben (Urteil Bundesgericht 1P.837/2005 vom 31.1.2006).
Mehr Informationen
Konkrete Präventionstipps liefert die BFU-Website.