Sicherheitsvorschriften werden vom Staat unter anderem in Form von Verfassung, Gesetzen oder Verordnungen erlassen. Es handelt sich um hoheitliche Erlasse, deren Anwendung mit Zwangsmitteln durchgesetzt werden kann.
Technische Sicherheitsnormen hingegen sind Regeln, Richtlinien oder Empfehlungen, die auf die Lösung eines technischen Problems abzielen und deren Anwendung grundsätzlich freiwillig ist. Das wichtigste Ziel von Normen ist die Förderung von Qualität, Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz. Sie dienen der Verbesserung der Lebensqualität und werden in der Regel durch private Organisationen erstellt (z. B. SIA).
Obwohl die Einhaltung technischer Sicherheitsnormen freiwillig ist, können sie in bestimmten Fällen Gesetzescharakter erhalten d. h. rechtlich verbindlich werden:
- wenn in einem Erlass (Gesetz, Verordnung usw.) eine Sicherheitsnorm zitiert oder die Norm sogar in den Erlass integriert wird, ist sie integrierender Bestandteil des Erlasses, d. h. der Gesetzgeber übernimmt den Text der Sicherheitsnorm im Erlass;
- wenn im Erlass direkt auf die Norm verwiesen wird z. B. gemäss § 37 der kantonalen Planungs- und Bauverordnung (LU) gilt für die Anforderungen an Geländer und Brüstungen die Schweizer Norm SN 543 358 (Ausgabe 2010);
- wenn im Erlass auf einen Standard verwiesen wird, der als solcher beispielhaft von Regeln der Technik und der Wissenschaft bestimmt wird z. B. Art. 57 Abs. 1 der kantonalen Bauverordnung (BE): «Bei der Erstellung von Bauten und Anlagen sind die anerkannten Regeln der Baukunde einzuhalten ... ». Was unter «Regeln der Baukunde » zu verstehen ist, legen Normen, Richtlinien, Reglemente usw. fest. Hier lässt der Gesetzgeber einen gewissen Ermessensspielraum;
- wenn eine technische Sicherheitsnorm integrierender Bestandteil eines Vertrags ist, wird die Norm rechtsverbindlich, allerdings nur für die Vertragsparteien.
Es gilt zu beachten, dass technische Sicherheitsnormen auch dann rechtliche Wirkung haben können, wenn sie weder direkt noch indirekt in einem Vertrag oder Erlass erwähnt werden. Technische Sicherheitsnormen geben nämlich nicht nur darüber Aufschluss, wie gefährliche Situationen vermieden werden können, sie liefern auch Kriterien, mit denen die Sicherheit in einem bestimmten Fall eingestuft werden kann: genügend oder ungenügend. Damit ermöglichen sie die Beantwortung der Haftungsfrage in einem Schadenfall. Wer sich an eine technische Sicherheitsnorm hält, handelt in der Regel nicht fahrlässig. Wer von der Norm abweicht, handelt dann fahrlässig, wenn er den in der Norm festgehaltenen Sicherheitsstandards nicht oder ungenügend Rechnung trägt. Im Schweizer Recht lässt die Einhaltung einer Norm darauf schliessen, dass der aktuelle Stand der Technik berücksichtigt und folglich die im zivilen Haftungsrecht geforderte Sorgfalt eingehalten wurde.