Das Gesetz ist klar: Wer fahrunfähig ist, darf kein Fahrzeug führen. Das gilt auch bei Übermüdung. Die Details dazu.

Übermüdung in Kürze

  • Anzeichen von Ermüdung ernst nehmen und frühzeitig eine Pause einlegen – oder die Fahrt später antreten.
  • Ein deutliches Zeichen für Übermüdung ist die Fixation des Blickes. Oft wird das vorausfahrende Auto fixiert und der Blick wird verschwommen.
  • Verstösse führen zu Strafen der Strafverfolgungsbehörden, zu Massnahmen des Strassenverkehrsamts und bei einem Unfall allenfalls zum Regress seitens der Versicherung.

Gesetzestext

Gemäss Art. 91 Abs. 1 Strassenverkehrsgesetz (SVG) wird mit Busse bestraft, wer in fahrunfähigem Zustand ein motorloses Fahrzeug führt.

Wer aus anderen Gründen (als angetrunken) fahrunfähig ist und ein Motorfahrzeug führt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft (Art. 91 Abs. 2 SVG). Das gilt auch bei Müdigkeit am Steuer.

Was ist ein motorloses Fahrzeug?

Motorlose Fahrzeuge sind Velos, Trottinette, langsame E-Bikes bis 25 km/h (inkl. E-Roller) und E-Trottinette. Schnelle E-Bikes bis 45 km/h und klassische Töffli hingegen sind Motorfahrzeuge. 

Wer übermüdet fährt, handelt grobfahrlässig

Wer sich übermüdet hinters Steuer setzt oder die Fahrt fortsetzt, handelt grobfahrlässig: Bei einem Unfall können Versicherungsleistungen gekürzt oder verweigert werden, es drohen höhere Strafen und Schadenersatzforderungen. Denn es besteht die Gefahr des sogenannten Sekundenschlafs. Das ist ein ungewollter Aussetzer, der meist nur wenige Sekunden dauert. Dadurch verliert die Lenkerin oder der Lenker für kurze Zeit die Kontrolle über das Fahrzeug (BGE 126 II 206).

Wie merke ich, dass ich übermüdet bin?

Bei gesunden Fahrerinnen und Fahrern sind Ermüdungserscheinungen in jedem Fall erkennbar, bevor der Sekundenschlaf eintritt (Bundesgerichtsentscheid 6B_26/2016 vom 6. Juni 2016).

Das Bundesgericht hat die Ermüdungserscheinungen zusammengefasst (BGE 126 II 206 E. 1.a):

  • Augen-/Sehbereich: Lidschwere, Trübung des Blickes, Störung der Augenbewegung mit Schielen und Doppelbildern, Schattensehen, «schwimmende» Strasse
  • Psyche: Abschweifen in Gedanken, Dösen, Gleichgültigkeit, Lustlosigkeit, Unruhe, Aufschrecken, kurze Absenz mit offenen Augen
  • Allgemeine, körperliche Verfassung: Gähnen, Mundtrockenheit mit Durst, Juckreiz an Kopf, Nase und Gesäss, Handschweiss, Erschrecken mit Schweissausbruch, plötzliche Erschlaffung der Muskulatur
  • Fahrweise: verzögerte Reaktionen, hartes Kuppeln, brüskes Bremsen, Schaltmüdigkeit, Abweichen von der Fahrspur, verlorenes Geschwindigkeitsgefühl

Welche Bedeutung hat Müdigkeit am Steuer für die Verkehrssicherheit?

Wer schläfrig fährt, schätzt Geschwindigkeiten falsch ein, ist unkonzentriert und reagiert ähnlich langsam wie nach dem Konsum von Alkohol. Im schlimmsten Fall nickt die Lenkerin oder der Lenker ein.

Was sind die Konsequenzen von Müdigkeit am Steuer?

Einen detaillierten Überblick über alle Sanktionen liefert diese Tabelle. Die wichtigsten Punkte:

Massnahmen der Polizei

Wenn jemand übermüdet fährt und daher nicht fahrfähig ist, verhindert die Polizei die Weiterfahrt. Zudem kann sie den Führerausweis sofort abnehmen (Art. 54 Abs. 3 SVG). 

Administrativmassnahmen

Übermüdetes Fahren führt immer zum Führerausweisentzug von mindestens 3 Monaten (Warnungsentzug). Das Strassenverkehrsamt kann den Führerausweis auch auf unbestimmte Zeit (Sicherungsentzug) entziehen oder den Führerausweis auf Probe annullieren (Art. 15a, 16c, 16d SVG). Zudem kann eine Fahreignungsuntersuchung angeordnet werden, wenn aufgrund der Übermüdung Zweifel an der Fahreignung bestehen (Art. 15d SVG).

Versicherungsrechtliche Folgen

Die Motorfahrzeughaftpflichtversicherung hat ein Rückgriffsrecht, wenn die versicherte Person einen Schaden grobfahrlässig herbeigeführt hat (Art. 65 Abs. 3 SVG in Verbindung mit Art. 14 Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Wenn jemand übermüdet fährt und einen Unfall verursacht hat, kann die Versicherung das Geld später ganz oder teilweise zurückfordern.

Beispiel aus der Praxis

Herr Meister hat die zwei letzten Nächte kaum geschlafen, weil er am Wochenende sein krankes Kind betreuen musste. Obwohl er sich sehr müde fühlt, steigt er am Montagmorgen in sein Auto, um zur Arbeit zu fahren. 

Auf der Autobahn schläft er kurz ein (Sekundenschlaf). Als er mit seinem Fahrzeug mit der Leitplanke kollidiert, wacht er wieder auf. Die Polizei bemerkt seine geröteten Augen sowie die Augenringe. Darauf angesprochen, gibt Herr Meister an, dass er kaum geschlafen hat und während der Fahrt wohl eingenickt ist.

Da Herr Meister bereits wegen anderen Strassenverkehrsdelikten vorbestraft ist, verurteilt die Staatsanwaltschaft ihn wegen Fahrens in fahrunfähigem Zustand (Sekundenschlaf) zu einer unbedingten Geldstrafe und Gebühren. Er muss den Führerausweis für 12 Monate abgeben und die Gebühren für das Administrativverfahren bezahlen. 

Mehr Informationen

Konkrete Präventionstipps liefert der Ratgeber «Müdigkeit am Steuer».

Mehr Informationen zum Thema finden sich in der Sammlung von Gerichtsentscheiden auf der BFU-Website. Einfach im Suchfeld «Müdigkeit» oder «Übermüdung» eingeben.

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