Nach einem Verkehrsunfall kann es teuer werden – auch für die Verursachenden. Versicherungen können unter bestimmten Voraussetzungen Regress nehmen und Geld zurückfordern oder Leistungen kürzen. Doch wann ist das möglich?
Leistungskürzungen und Rückgriff in Kürze
- Regress und Leistungskürzungen setzen meist grobe Fahrlässigkeit voraus.
- Haftpflichtversicherungen bezahlen den Schaden zuerst und fordern später Geld zurück.
- Auch bei der Unfallversicherung sind Kürzungen möglich.
Gesetzestext
Die Möglichkeit von Regress und Leistungskürzungen ist in verschiedenen Gesetzen geregelt, insbesondere im Strassenverkehrsgesetz (SVG), im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und im Unfallversicherungsgesetz (UVG).
Die Motorfahrzeughaftpflichtversicherung kann unter bestimmten Voraussetzungen Geld von den Versicherten zurückfordern (Art. 65 Abs. 3 SVG). Dies ist insbesondere dann möglich, wenn grobfahrlässiges Verhalten vorliegt. Denn so bestimmt es das Versicherungsvertragsgesetz, auf welches das SVG verweist (Art. 14 VVG).
In der Unfallversicherung gilt: Versicherte, die Verletzungen oder den Tod absichtlich herbeigeführt haben, haben keinen Anspruch auf Versicherungsleistungen (mit Ausnahme der Bestattungskosten). Bei grober Fahrlässigkeit können insbesondere Taggelder gekürzt werden (UVG Art. 37).
Was ist Grobfahrlässigkeit?
Grobfahrlässig handelt, wer grundlegende Vorsichtsregeln missachtet, die eigentlich selbstverständlich wären. Im Strassenverkehr kann das zum Beispiel der Fall sein:
- Bei stark überhöhter Geschwindigkeit
- Bei Ablenkung
- Bei Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss
Was versteht man unter Absicht?
Absichtlich handelt, wer einen Schaden bewusst verursachen will oder ihn zumindest in Kauf nimmt. Im Strassenverkehr liegt Absicht zum Beispiel dann vor, wenn jemand gezielt in ein anderes Fahrzeug fährt.
Wie läuft ein Rückgriff der Versicherung konkret ab?
Nach einem Unfall übernimmt die Motorfahrzeughaftpflichtversicherung zunächst die Schäden gegenüber dem Opfer. Liegt grobfahrlässiges Verhalten vor, kann die Versicherung anschliessend einen Teil der Kosten vom oder von der Verursachenden zurückfordern.
Die Höhe dieses Regresses hängt unter anderem davon ab:
- Wie schwer das Fehlverhalten war
- Welche weiteren Umstände vorliegen
Wichtig: Das Unfallopfer erhält die Leistungen vollständig – die Regressforderungen betreffen nur die für den Unfall verantwortliche Person.
Was passiert aufseiten Versicherung, wenn mehrere Auto- oder Motorradfahrende gemeinsam einen Verkehrsunfall verursachen?
Verursachen mehrere Personen gemeinsam einen Unfall, haften sie gegenüber dem Opfer solidarisch. Das bedeutet: Das Opfer kann den gesamten Schaden bei einer einzelnen Person geltend machen.
Anschliessend wird geregelt, wer der Beteiligten welchen Anteil tragen muss. Grobfahrlässiges Verhalten kann dabei zu einer höheren Kostenbelastung führen.
Welche Bedeutung haben der Versicherungsregress und die Leistungskürzungen für die Unfallprävention?
Regress resp. Rückgriff und Leistungskürzungen schaffen klare Anreize für sicheres Verhalten im Strassenverkehr. Wer grobfahrlässig handelt, muss mit finanziellen Konsequenzen rechnen.
Dadurch wird das Risiko reduziert, dass Verkehrsregeln missachtet werden – bei gleichzeitigem Schutz der Unfallopfer.
Beispiele aus der Praxis
Mitfahren bei alkoholisiertem Lenker
Wer bei einer stark alkoholisierten Person mitfährt, kann selbst grobfahrlässig handeln. Entscheidend ist, ob der oder die Mitfahrende erkennen konnte oder hätte erkennen müssen, dass die fahrzeugführende Person nicht fahrfähig ist. Das Bundesgericht hat festgehalten: Wer sich trotzdem für die Mitfahrt entscheidet, trägt einen Teil des Risikos selbst. Das kann dazu führen, dass Versicherungsleistungen gekürzt werden (Urteil Bundesgericht 107 V 241).
Nichttragen des Sichergurts
Ein Mitfahrer starb bei einem Unfall – er trug keinen Sicherheitsgurt. Die Suva sprach der Witwe eine Rente zu, kürzt diese aber um 10 % wegen grobfahrlässigen Verhaltens (Nichttragen des Gurts). Die Witwe wehrte sich dagegen – ohne Erfolg. Das Bundesgericht hielt klar fest: Wer auf den Sicherheitsgurt verzichtet, handelt grobfahrlässig; das kann zu Leistungskürzungen in der Unfallversicherung führen (Urteil Bundesgericht 118 V 305).
Mehr Informationen
Konkrete Präventionstipps liefern das Dossier «Risiken im Strassenverkehr» sowie der Ratgeber «Sicherheitsgurt und Kopfstütze».
Mehr Informationen zum Thema finden sich in der Sammlung von Gerichtsentscheiden auf der BFU-Website. Einfach im Suchfeld «Leistungskürzung» eingeben.