Alkohol reduziert die Fahrfähigkeit: Wer alkoholisiert unterwegs ist, fährt mit einem höheren Unfallrisiko. Deshalb gilt: Finger weg von Alkohol am Steuer. Welche Alkoholgrenzwerte gelten und welche Konsequenzen drohen, erfahren Sie hier. 

Fahren unter Alkoholeinfluss in Kürze

  • Fahren unter Alkoholeinfluss beeinträchtigt die Fahrfähigkeit und erhöht das Unfallrisiko.
  • Es gelten verschiedene Alkoholgrenzwerte.
  • Verstösse führen zu Strafen der Strafverfolgungsbehörden, zu Massnahmen des Strassenverkehrsamts und bei einem Unfall allenfalls zum Regress seitens der Versicherung.

Gesetzestext

Gemäss Art. 91 Abs. 1 Strassenverkehrsgesetz (SVG) wird mit Busse bestraft, wer in angetrunkenem Zustand ein Motorfahrzeug führt, das Verbot, unter Alkoholeinfluss zu fahren, missachtet oder in fahrunfähigem Zustand ein motorloses Fahrzeug führt.

Wer in angetrunkenem Zustand mit «qualifizierter» Atemalkohol- oder Blutalkoholkonzentration ein Motorfahrzeug führt, wird mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft (Art. 91 Abs. 2 SVG).

Was ist der Unterschied zwischen angetrunkenem Zustand und einer qualifizierten Alkoholkonzentration?

Der Unterschied liegt in der Höhe des Alkoholgrenzwerts. Als angetrunken gilt, wer eine Blutalkoholkonzentration (BAK) von mindestens 0,5 Promille oder eine Atemalkoholkonzentration (AAK) von mindestens 0,25 mg Alkohol pro Liter Atemluft aufweist. 

Eine qualifizierte Alkoholkonzentration liegt bei einer BAK von mindestens 0,8 Promille oder einer AAK von mindestens 0,4 mg Alkohol pro Liter Atemluft vor.

Für wen gilt das Verbot, unter jeglichem Alkoholeinfluss zu fahren?

Das Alkoholverbot gilt für bestimmte Fahrten bzw. Personengruppen (Art. 2a Abs. 1 Verkehrsregelnverordnung,  VRV). So müssen sich beispielsweise Bus- und Lastwagenlenkende sowie Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer an das Verbot halten, während sie ihren Beruf ausüben. Für Lernfahrerinnen und Lernfahrer sowie Inhaberinnen und Inhaber des Führerausweises auf Probe gilt das Verbot bei jeder Fahrt.

Alkoholeinfluss liegt vor, wenn eine Person eine BAK von 0,1 Promille oder eine AAK von 0,05 mg/l oder mehr aufweist (Art. 2a Abs. 2 VRV).

Was ist ein motorloses Fahrzeug?

Motorlose Fahrzeuge sind Velos, Trottinette, langsame E-Bikes bis 25 km/h (inkl. E-Roller) und E-Trottinette. Schnelle E-Bikes bis 45 km/h und klassische Töffli hingegen sind Motorfahrzeuge. 

Welche Bedeutung hat das Fahren unter Alkoholeinfluss für die Verkehrssicherheit?

Wer alkoholisiert fährt, ist nicht fahrfähig. Alkoholkonsum erhöht das Unfallrisiko. Dies ist nicht nur für die Fahrzeuglenkerin oder den Fahrzeuglenker gefährlich, sondern auch für alle übrigen Verkehrsteilnehmenden.

Was sind die Konsequenzen von Alkohol am Steuer?

Einen detaillierten Überblick über alle Sanktionen liefert diese Tabelle. Die wichtigsten Punkte:

Massnahmen der Polizei

Auch ohne konkreten Verdacht darf die Polizei Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführer sowie an einem Unfall beteiligte Personen einer Atemalkoholprobe unterziehen (Art. 55 Abs. 1 SVG). In Ausnahmefällen kann auch eine Blutprobe angeordnet werden.

Wenn jemand alkoholisiert und daher nicht fahrfähig ist, verhindert die Polizei die Weiterfahrt. Zudem kann sie der Person den Führerausweis sofort abnehmen (Art. 54 Abs. 3 SVG). 

Administrativmassnahmen

Das Strassenverkehrsamt kann unter anderem folgende Sanktionen aussprechen: Verwarnung, Führerausweisentzug auf bestimmte Zeit (Warnungsentzug) oder auf unbestimmte Zeit (Sicherungsentzug). Auch eine Verlängerung der Probezeit oder die Annulation des Führerausweises auf Probe gehören dazu (Art. 15a, 16a ff. SVG).

Diese Tabelle gibt einen Überblick über den Entzug des Führerausweises nach wiederholtem Fahren in angetrunkenem Zustand (Kaskadenentzug).

Versicherungsrechtliche Folgen

Die Motorfahrzeughaftpflichtversicherung hat ein Rückgriffsrecht, wenn die versicherte Person einen Schaden grobfahrlässig herbeigeführt hat (Art. 65 Abs. 3 SVG in Verbindung mit Art. 14 Versicherungsvertragsgesetz, VVG). Das heisst: Wenn jemand betrunken einen Unfall verursacht hat, kann die Versicherung das Geld später ganz oder teilweise zurückfordern. 

Abklärung der Fahreignung

Wer mit einer qualifizierten BAK von mindestens 1,6 Promille oder einer AAK von mindestens 0,8 mg Alkohol pro Liter Atemluft fährt oder Anzeichen einer Trunksucht aufweist, wird einer Fahreignungsuntersuchung unterzogen (Art. 15d und 16d SVG). Bei einer Trunksucht muss die Person den Führerausweis anschliessend auf unbestimmte Zeit abgeben.

Beispiel aus der Praxis

Frau Müller feiert ihren Geburtstag. Sie fährt trotz ihres ausgiebigen Alkoholkonsums mit ihrem Fahrzeug nach Hause. Da sie dabei Schlangenlinien fährt, wird sie von der Polizei angehalten. Als Frau Müller das Fenster öffnet, bemerken die Polizisten den starken Alkoholgeruch. Daher muss sie einen Atemalkoholtest machen. Dieser zeigt einen Wert von 0,6 mg Alkohol pro Liter Atemluft an (entspricht 1,2 Promille). Frau Müller wird durch die Staatsanwaltschaft wegen Fahrens in fahrunfähigem Zustand (qualifiziert) zu einer unbedingten Geldstrafe und Gebühren verurteilt. Sie muss den Führerausweis für 3 Monate abgeben und die Gebühren für das Administrativverfahren bezahlen. 

Mehr Informationen

Konkrete Präventionstipps liefert der Ratgeber «Alkohol am Steuer». Mit der Kampagne «Finger weg von Alkohol am Steuer» sensibilisiert die BFU ausserdem die Verkehrsteilnehmenden.

Mehr Informationen zur Fahrfähigkeit finden sich auch in der Sammlung von Gerichtsentscheiden auf der BFU-Website. Einfach im Suchfeld «Alkohol» eingeben.

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