Ratgeber

Alkohol am Steuer Schon ein Glas benebelt die Sinne

Alkohol am Steuer gehört zu den grössten Sicherheitsrisiken im Strassenverkehr. Schon kleine Mengen wirken sich auf die Fahrfähigkeit aus. Wer alkoholisiert fährt, gefährdet sich und andere. Zudem drohen hohe Bussen und Führerausweisentzug.

Die 5 wichtigsten Tipps

  • Wer fährt, verzichtet am besten auf Alkohol.
  • Als Lenker unterwegs und trotzdem etwas getrunken? Fahrzeug stehen lassen und ÖV oder Taxi nehmen.
  • Party? Fahrgemeinschaft bilden und vereinbaren, dass Fahrerin oder Fahrer nicht trinkt.
  • An die Gastgeber: Immer alkoholfreie Getränke bereit halten.
  • Personen, deren Fahrfähigkeit wegen Alkohol beeinträchtigt ist, vom Fahren abhalten.

Alkohol am Steuer – ein gefährlicher Begleiter

Alkohol am Steuer ist kein Kavaliersdelikt: Bereits ein Glas wirkt sich auf die Fahrfähigkeit aus. Aufmerksamkeit und Sehvermögen nehmen ab. Gleichzeitig verlängert sich die Reaktionszeit. Alkoholkonsum steigert ausserdem die Risikobereitschaft und ruft Müdigkeit hervor – allesamt gefährliche Begleiter im Strassenverkehr.

In den vergangenen fünf Jahren war durchschnittlich bei jedem achten schweren Verkehrsunfall Alkohol im Spiel. Alkoholunfälle wären eigentlich einfach vermeidbar. Zudem sind sie oft schwerwiegend. Die meisten Alkoholunfälle passieren nachts, speziell an den Wochenenden.

Null Promille für Neulenkerinnen und Berufschauffeure

Besonders gefährdet sind junge Fahrzeuglenkerinnen und -lenker. Als Neulenkende sind sie beim Autofahren noch stärker gefordert – Fahrzeugbeherrschung und entsprechende Automatismen sind erst in der Aufbauphase. Schon kleine Beeinträchtigungen erhöhen deshalb die Unfallgefahr. Deshalb gilt für Neulenkerinnen und Neulenker seit einigen Jahren: null Promille. Die Nulltoleranz gilt auch für Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer sowie Berufschauffeurinnen und Berufschauffeure.

Aufnahme und Abbau von Alkohol

Alkohol macht sich im Körper sehr schnell bemerkbar. Im Internet sind verschiedene Alkoholrechner zu finden, mit denen man die Alkoholkonzentration im Blut nach verschiedenen Getränken berechnen kann. So differenziert diese auch sein mögen – sie erlauben nur eine grobe Abschätzung. Selbstverständlich darf es nicht das Ziel sein, sich möglichst nahe an den gesetzlich noch zulässigen Blutalkoholwert von 0,5 Promille zu trinken.

Was viele nicht wissen: Alkohol baut sich sehr langsam ab. Pro Stunde sind es nur etwa 0,1 bis 0,15 Promille. Das geschieht auch im Schlaf nicht schneller. Wer zu viel getrunken hat, kann am nächsten Morgen also immer noch fahrunfähig sein. Der Abbau lässt sich nicht beschleunigen – weder mit Kaffee, sauren Gurken noch Rollmops.

Deshalb gilt: Wer fährt, verzichtet am besten auf Alkohol.

Rechtsfragen und Gerichtsentscheide

Das Strassenverkehrsgesetz (SVG) ist eindeutig: Jeder Fahrzeuglenker muss über die erforderliche körperliche und geistige Leistungsfähigkeit verfügen, sonst ist er fahrunfähig. Wer wegen der Einwirkung von Alkohol nicht fahrfähig ist, darf kein Fahrzeug führen. Wer trotzdem fährt, dem drohen Bussen, Führerausweisentzug oder sogar eine Freiheitsstrafe.

Gerichtsentscheide

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Thomas Kramer

Thomas Kramer

Berater Verkehrsverhalten
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