Die Fahreignung ist eine Grundvoraussetzung, um ein Motorfahrzeug im Schweizer Strassenverkehr führen zu dürfen. Welche Voraussetzungen dabei genau gelten und weshalb diese für die Verkehrssicherheit zentral sind, lesen Sie hier.
Die Fahreignung in Kürze
- Fahreignung ist die grundlegende körperliche, geistige und charakterliche Fähigkeit, um ein Fahrzeug sicher führen zu können.
- Sie muss durchgehend vorhanden sein – auch dann, wenn man nicht am Steuer sitzt.
- Die Fahreignung fehlt beispielsweise, wenn jemand an einer Sucht leidet, welche das sichere Führen von Motorfahrzeugen erschwert.
Gesetzestext
Gemäss Art. 14 Abs. 2 Strassenverkehrsgesetz (SVG) verfügt über Fahreignung, wer:
- das Mindestalter für das Führen der entsprechenden Motorfahrzeugkategorie erreicht hat;
- die erforderliche körperliche und psychische Leistungsfähigkeit zum sicheren Führen von Motorfahrzeugen hat;
- frei von einer Sucht ist, die das sichere Führen von Motorfahrzeugen beeinträchtigt (z. B. Alkohol-, Drogen- oder Medikamentensucht);
- nach seinem bisherigen Verhalten Gewähr bietet, als Motorfahrzeugführerin oder Motorfahrzeugführer die Vorschriften zu beachten und auf die Mitmenschen Rücksicht zu nehmen.
Was bedeutet Fahreignung nun genau?
Bei der Fahreignung geht es im Kern um die körperlichen und geistigen Voraussetzungen der Lenkerin oder des Lenkers. Die Fahreignung muss dauerhaft vorliegen – also vom Zeitpunkt der Erteilung des Führerausweises bis zu dessen Ablauf, Entzug oder freiwilliger Rückgabe (Urteil des Bundesgerichts BGE 133 II 384 E. 3.1).
Welche körperliche und psychische Leistungsfähigkeit ist erforderlich?
Die körperliche und psychische Leistungsfähigkeit bezieht sich auf medizinische Mindestanforderungen. Dazu gehören beispielsweise ausreichendes Seh- und Hörvermögen und angemessene kognitive Fähigkeiten. Die einzelnen Anforderungen variieren je nach Fahrzeugkategorie.
Was passiert bei Zweifeln an der Fahreignung?
Wenn Zweifel an der Fahreignung bestehen, muss sich die betroffene Person einer Fahreignungsuntersuchung unterziehen (verkehrsmedizinische und/oder verkehrspsychologische Untersuchung).
Solche Zweifel bestehen gemäss Art. 15d Abs. 1 SVG insbesondere bei Alkoholfahrten ab 1,6 Promille im Blut oder 0,8 mg/l Atemluft, beim Konsum oder Mitführen harter Drogen wie Heroin oder Kokain sowie nach Cannabiskonsum und bei ärztlicher Meldung körperlicher oder psychischer Einschränkungen.
Die charakterliche Eignung fehlt, wenn das Verhalten der Person zeigt, dass sich diese auch in Zukunft nicht an Verkehrsregeln halten und keine Rücksicht auf andere nehmen wird. Um dies zu beurteilen, spielen insbesondere vergangene Verkehrsdelikte (z. B. illegale Rennen) und Persönlichkeitsmerkmale (z. B. Aggressivität, Impulsivität) eine Rolle (Bundesgerichtsurteil BGE 125 II 492).
Wenn Hinweise darauf bestehen, dass eine Person wegen ihres Verhaltens eine Gefahr für die anderen Verkehrsteilnehmenden darstellt, kann die Behörde entweder gar nicht erst einen Lern- oder Führerausweis ausstellen oder den bereits ausgestellten Lern- oder Führerausweis wieder entziehen.
Welche Bedeutung hat die Fahreignung für die Unfallprävention?
Die Fahreignung stellt eine Grundvoraussetzung dar, damit jemand ein Fahrzeug sicher im Strassenverkehr führen kann. Wenn ungeeignete Personen am Strassenverkehr teilnehmen, erhöht das das Unfallrisiko.
Beispiele aus der Praxis
Geschwindigkeit
Hans Meier beschleunigte sein Fahrzeug zur Mittagszeit kurz vor einer Ortsausfahrt stark und wurde von einem Radar mit einer Geschwindigkeit von 122 km/h statt der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h erfasst. Das Strassenverkehrsamt entzog Hans Meier vorsorglich den Führerausweis bis zur Abklärung der Fahreignung (Bundesgerichtsurteil 1C_339/2016 vom 7. November 2016).
Suchterkrankung
Peter Müller wurde im Jahr 2014 der Führerausweis entzogen, nachdem er ein Fahrzeug in angetrunkenem Zustand und unter Einfluss von Drogen gelenkt hat. Der Führerausweis wurde unter der Auflage erneuert, dass er eine Alkohol- und Betäubungsmittelabstinenz einhält.
Anlässlich einer Abstinenzkontrolle im Juni 2022 wurde nachgewiesen, dass Peter Müller im Zeitraum von Ende Dezember 2021 bis Mitte Juni 2022 Kokain konsumiert hat. In der Folge wurde ihm der Führerausweis auf unbestimmte Zeit entzogen (Bundesgerichtsurteil 1C_628/2022 vom 3. November 2023).
Mehr Informationen
Das Dossier «Risiken im Strassenverkehr» liefert weitere Hintergrundinformationen. Konkrete Tipps zur Unfallprävention gibt es in den folgenden Ratgebern:
Mehr Informationen zur Fahrfähigkeit finden sich auch in der Sammlung von Gerichtsentscheiden auf der BFU-Website. Einfach im Suchfeld «Fahreignung» eingeben.