Die Fahrfähigkeit ist eine zentrale Voraussetzung, um sicher im Strassenverkehr unterwegs zu sein. Was bedeutet Fahrfähigkeit und wann ist man fahrunfähig? Das sagen Gesetz und Rechtsprechung.
Die Fahrfähigkeit in Kürze
- Verkehrsteilnehmende müssen körperlich und geistig fit sein, um fahren zu dürfen.
- Gründe für eine Fahrunfähigkeit sind unter anderem Alkohol- und Drogenkonsum, die Einnahme von Medikamenten, Übermüdung oder die Kombination dieser Faktoren.
- Die Fahrunfähigkeit ist ein momentaner Zustand, der auch wieder vergehen kann.
Gesetzestext
Wer wegen Alkohol-, Betäubungsmittel- oder Arzneimitteleinfluss oder aus anderen Gründen nicht über die erforderliche körperliche und geistige Leistungsfähigkeit verfügt, gilt während dieser Zeit als fahrunfähig und darf kein Fahrzeug führen (Art. 31 Abs. 2 Strassenverkehrsgesetz, SVG).
Was bedeutet Fahrfähigkeit?
Unter Fahrfähigkeit versteht das Bundesgericht die körperliche und geistige Fähigkeit, ein Fahrzeug während einer gesamten Fahrt sicher zu führen. Es braucht eine Gesamtleistungsfähigkeit, die auch eine sogenannte «Leistungsreserve» umfasst. Das heisst, man muss genügend leistungsfähig sein, um auch plötzlich auftretende, schwierige Verkehrs-, Strassen- und Umweltsituationen bewältigen zu können (Urteil des Bundesgerichts BGE 130 IV 32).
Wann ist man fahrunfähig?
Die Fahrunfähigkeit ist ein vorübergehender Zustand. Sie entsteht durch bestimmte Umstände, verschwindet aber in der Regel wieder, sobald diese Umstände wegfallen. Das Gesetz kennt vier Gründe, die zur Fahrunfähigkeit führen:
- Alkoholeinfluss: ab einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille bzw. Atemalkoholkonzentration von 0,25 mg Alkohol pro Liter Atemluft oder bei Lernfahrenden, Neulenkenden und bestimmten Berufsgruppen ab 0,1 Promille bzw. Atemalkoholkonzentration von 0,05 mg Alkohol pro Liter Atemluft.
- Betäubungsmitteleinfluss: für die Substanzen THC (Cannabis), freies Morphin (Heroin, Morphin), Kokain, Amphetamin, Methamphetamin und Designerdrogen (u. a. Ecstasy) gilt die Nulltoleranz. Jeder Nachweis dieser Drogen im Blut führt zur Fahrunfähigkeit. Bei anderen Drogen wird das sogenannte Drei-Säulen-Prinzip angewandt: Die Fahrfähigkeit wird in diesen Fällen mithilfe von polizeilichen Beobachtungen, ärztlichen Gutachten und Blutuntersuchungen beurteilt.
- Arzneimitteleinfluss: Bei Medikamenten wird ebenfalls das Drei-Säulen-Prinzip angewandt.
- Andere Gründe: darunter fallen insbesondere Müdigkeit (z. B. Sekundenschlaf) oder gesundheitliche Probleme.
Übrigens: Auch eine Kombination aus Alkohol-, Betäubungs- oder Arzneimittelkonsum (sog. Mischkonsum) kann zur Fahrunfähigkeit führen. So kann beispielswiese ein Medikament, das die Fahrfähigkeit nicht beeinträchtigt, in Kombination mit einem anderen Medikament oder mit Alkohol zur Fahrunfähigkeit führen.
Welche Bedeutung hat die Fahrfähigkeit für die Unfallprävention?
Die Fahrfähigkeit ist für die Verkehrssicherheit zentral. Wer fahrunfähig unterwegs ist, hat ein deutlich höheres Unfallrisiko. Dies zeigt das Beispiel von Alkoholunfällen. So ist Alkohol in der Nacht die häufigste Unfallursache. Aber auch Müdigkeit ist nicht zu unterschätzen. Sie hat ähnliche Auswirkungen wie Alkohol.
Mehr Informationen
Das Dossier «Risiken im Strassenverkehr» liefert weitere Hintergrundinformationen. Konkrete Tipps zur Unfallprävention gibt es in den folgenden Ratgebern:
Mehr Informationen zur Fahrfähigkeit finden sich auch in der Sammlung von Gerichtsentscheiden auf der BFU-Website. Einfach im Suchfeld «Fahrfähigkeit» oder «Fahrunfähigkeit» eingeben.