Wer fährt, muss aufmerksam sein – ob mit dem Auto, dem Motorrad, dem E-Bike oder dem Velo. Wer abgelenkt oder unaufmerksam ist, erhöht das Unfallrisiko und muss mit rechtlichen Konsequenzen rechnen.
Ablenkung und Unaufmerksamkeit in Kürze
- Strasse und Verkehr im Blick behalten – es ist immer mit Überraschungen zu rechnen.
- Fahrfremde Tätigkeiten erhöhen das Unfallrisiko und können rechtliche Folgen haben.
- Wer etwas erledigen muss, hält dafür an einer geeigneten Stelle an.
Gesetzestext
Das Gesetz verlangt, dass Fahrzeuglenkende ihr Fahrzeug jederzeit beherrschen und ihre Aufmerksamkeit dem Verkehr widmen. Fahrzeuglenkende dürfen beim Fahren keine Verrichtung vornehmen, welche die Bedienung des Fahrzeugs erschwert. Sie haben ferner dafür zu sorgen, dass ihre Aufmerksamkeit insbesondere durch Tonwiedergabegeräte sowie Kommunikations- und Informationssysteme nicht beeinträchtigt wird (exakter Wortlaut in Art. 31 Abs. 1 Strassenverkehrsgesetz SVG und Art. 3 Abs. 1 Verkehrsregelnverordnung VRV).
Was bedeutet «beherrschen»?
Ein Fahrzeug beherrschen bedeutet, es jederzeit sicher kontrollieren zu können. Wer fährt, muss auf unerwartete Ereignisse rasch und richtig reagieren können. Dafür braucht es Aufmerksamkeit (BGE 76 IV 53 E. 1, S. 55).
Wie aufmerksam muss ich sein?
Die Aufmerksamkeit gehört auf die Strasse und den Verkehr. Wer fährt, muss jederzeit so aufmerksam sein, dass richtig und rechtzeitig reagiert werden kann. Wie viel Aufmerksamkeit erforderlich ist, hängt von der Situation ab – zum Beispiel von Verkehrsdichte, Sichtverhältnissen, Umgebung und Geschwindigkeit (BGE 122 IV 225).
Was darf ich während der Fahrt tun?
Beim Fahren muss immer mindestens eine Hand am Lenkrad bleiben. Die andere Hand darf nur für kurze, einfache Handgriffe eingesetzt werden – zum Beispiel für Blinker oder Scheibenwischer. Entscheidend ist: Der Blick bleibt auf der Strasse, die Körperhaltung verändert sich nicht und man kann sofort wieder mit beiden Händen lenken (Bundesgerichtsurteil 1C_183/2016).
Was gilt für Kommunikations- und Informationssysteme?
Kommunikations- und Informationssysteme umfassen beispielsweise Navigationsgeräte, Mobiltelefone oder Radios. Unzulässig wird ihre Nutzung dann, wenn die Aufmerksamkeit für Strasse und Verkehr darunter leidet. Ob dies der Fall ist, prüfen die Behörden im Einzelfall (BGE 120 IV 63).
Wie behandelt das Gesetz das Thema «Ablenkung»?
Wer fährt, darf sich nicht ablenken lassen. Auch wenn der Begriff «Ablenkung» nicht ausdrücklich im Gesetz steht, ist klar: Wer den Blick von der Strasse abwendet oder eine fahrfremde Tätigkeit ausübt, ist nicht mehr voll bei der Fahraufgabe. Dadurch steigt das Unfallrisiko. Ablenken können zum Beispiel das Handy, Gespräche oder Essen.
Was sind die Konsequenzen von Ablenkung und Unaufmerksamkeit am Steuer?
- Administrativmassnahmen: Das Strassenverkehrsamt kann je nach Schwere des Verstosses verschiedene Massnahmen anordnen. Dazu gehören eine Verwarnung, ein Führerausweisentzug oder bei Neulenkenden eine Verlängerung der Probezeit (Art. 15a, 16a ff. SVG).
- Versicherungsrechtliche Folgen: Wer einen Unfall grobfahrlässig verursacht, muss damit rechnen, dass die Versicherung Geld zurückfordert. Dies wird als Regress bezeichnet. Das Unfallopfer erhält seine Leistungen trotzdem. Die Rückforderung richtet sich gegen die verursachende Person (Art. 65 Abs. 3 SVG in Verbindung mit Art. 14 Versicherungsvertragsgesetz VVG.
- Strafrechtliche Folgen: Wer während der Fahrt abgelenkt ist, riskiert eine Busse, eine Geldstrafe oder in schweren Fällen sogar eine Freiheitsstrafe. Dies gilt auch dann, wenn kein Unfall passiert ist. Entscheidend ist, ob das Fahrzeug noch sicher beherrscht wurde.
Welche Bedeutung haben Ablenkung und Unaufmerksamkeit für die Verkehrssicherheit?
Ablenkung und Unaufmerksamkeit gehören zu den häufigsten Unfallursachen im Strassenverkehr. Wer nicht aufmerksam ist, übersieht leichter andere Verkehrsteilnehmende, Signale oder Gefahren. Zudem verlängern sich Reaktionszeit und Bremsweg – oft mit schwerwiegenden Folgen. Es ist deshalb wichtig, dass entsprechende Verstösse geahndet werden.
Beispiele aus der Praxis
SMS schreiben
Herr C. schrieb während der Fahrt eine SMS. Dabei blickte er aufs Handy statt auf die Strasse. Er verlor die Kontrolle über das Fahrzeug und prallte gegen einen Zaun. Das Gericht verurteilte ihn wegen grober Verkehrsregelverletzung zu einer bedingten Geldstrafe (Bundesgerichtsurteil 6B_666/2009).
Chatverlauf durchscrollen
Herr A. fuhr auf der Autobahn und scrollte während der Fahrt auf seinem Handy durch einen Chatverlauf. Dabei hielt er das Gerät in der rechten Hand, blickte teilweise darauf statt auf die Strasse und fuhr Schlangenlinien. Das Gericht verurteilte ihn zu einer Busse (Bundesgerichtsurteil 6B_53/2024).
Mehr Informationen
Praktische Tipps liefert der Ratgeber «Ablenkung im Strassenverkehr. So bleiben Sie fokussiert». Mit der Kampagne «Fahren heisst fahren» sensibilisiert die BFU ausserdem die Verkehrsteilnehmenden.
Mehr Informationen zur Ablenkung finden Sie unter anderem in der Sammlung von Gerichtsentscheiden auf der BFU-Website. Einfach im Suchfeld «Ablenkung» oder «Aufmerksamkeit» eingeben.