Wer im Strassenverkehr unterwegs ist, muss gegenüber anderen Verkehrsteilnehmenden genügend Abstand halten – sowohl nach vorne wie auch zur Seite. So bleibt genug Zeit, um auf Bremsmanöver oder unerwartete Situationen zu reagieren. Was sagen Gesetz und Rechtsprechung zum Sicherheitsabstand?
Sicherheitsabstand in Kürze
- Immer genügend Abstand halten – zum vorderen Fahrzeug aber auch zur Seite
- Faustregel: «Halber Tacho» oder «Zwei-Sekunden-Regel»
- Reaktionszeit nicht unterschätzen
Gesetzestext
Gemäss Art. 34 Abs. 4 Strassenverkehrsgesetz (SVG) ist gegenüber allen Strassenbenützern ausreichender Abstand zu wahren, namentlich beim Kreuzen und Überholen sowie beim Neben- und Hintereinanderfahren.
Gemäss Art. 12 Abs. 1 Verkehrsregelnverordnung (VRV) hat der Fahrzeugführer beim Hintereinanderfahren einen ausreichenden Abstand zu wahren, so dass er auch bei überraschendem Bremsen des voranfahrenden Fahrzeugs rechtzeitig halten kann.
Wieviel Abstand braucht es?
Im Gesetz ist nirgends definiert, wie viel Abstand es braucht.
Gemäss Bundesgericht muss der seitliche Abstand so gross sein, dass auch kleine Fahrfehler oder Fehlreaktionen anderer Verkehrsteilnehmender nicht zu einer Kollision führen. Je eher mit solchen Situationen zu rechnen ist, desto grösser muss der Abstand sein (Bundesgerichtsurteil 6B_616/2010).
Beim Hintereinanderfahren kommt es auf die konkreten Umstände an: etwa auf Strasse, Verkehr, Sicht und die beteiligten Fahrzeuge. Der Abstand muss so gross sein, dass man auch dann rechtzeitig anhalten kann, wenn das Fahrzeug vorne überraschend oder stark bremst (Bundesgerichtsurteil BGE 131 IV 133).
Faustregeln für den Minimalabstand
Die Gerichte beurteilen immer den konkreten Einzelfall. Dabei gelten folgende Faustregeln:
- «Halber Tacho»: im Verhältnis zwischen zwei Fahrzeugen beträgt der Abstand mindestens halb so viele Meter wie die Geschwindigkeit in Kilometern. Dies bedeutet z. B., dass bei Tempo 120 km/h der Abstand mindestens 60 m sein muss. «Halber Tacho» entspricht einem Abstand von 1,8 Sekunden.
- «Zwei-Sekunden-Regel»: Der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug sollte mindestens so gross sein wie die Strecke, welche während zwei Sekunden zurückgelegt wird. Das bedeutet: Sobald das vorausfahrende Fahrzeug einen bestimmten Punkt passiert, beginnt man zu zählen: 21, 22. Nach dem Zählen sollte das eigene Fahrzeug höchstens beim selben Punkt angelangt sein.
- Für die Beurteilung, ob auf Autobahnen eine grobe Verkehrsregelverletzung im Sinne von Art. 90 Abs. 2 SVG vorliegt, wird als Richtschnur die Regel «⅙-Tacho» bzw. ein Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug von 0,6 Sekunden oder weniger herangezogen.
Reaktionszeit nicht unterschätzen
Die Reaktionszeit umfasst die Zeit für die geistige Verarbeitung der Information, die Zeit für die motorische Reaktion und die Reaktionszeit des Fahrzeugs. Aus den ersten beiden Elementen ergibt sich die Bremsreaktionszeit. Also die Zeit, bis der Fuss auf der Bremse angelangt ist. Die Bremsreaktionszeit sollte nicht unterschätzt werden.
Welche Bedeutung haben Abstand für die Verkehrssicherheit?
Wer Abstand hält, gewinnt wertvolle Zeit: zum Wahrnehmen, Einschätzen und Reagieren. So bleibt mehr Spielraum, um bei einem unerwarteten Bremsmanöver, einem Fahrfehler oder einer plötzlichen Gefahr rechtzeitig zu bremsen oder auszuweichen. Ausreichender Abstand hilft deshalb, Auffahrunfälle und gefährliche Situationen zu vermeiden – besonders bei hohem Tempo, dichtem Verkehr, schlechter Sicht oder nasser Fahrbahn.
Administrativmassnahmen
Die Massnahmen des Strassenverkehrsamtes reichen je nach Schwere des Verstosses von Verwarnung bis zum Führerausweisentzug oder der Annullation des Führerausweises auf Probe (Art. 15a, 16a ff. SVG).
Versicherungsrechtliche Folgen
Die Motorfahrzeughaftpflichtversicherung hat ein Rückgriffsrecht, wenn die versicherte Person einen Schaden grobfahrlässig herbeigeführt hat (Art. 65 Abs. 3 SVG in Verbindung mit Art. 14 Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Wenn jemand zu wenig Abstand hatte und deshalb einen Unfall verursacht hat, kann die Versicherung das Geld später ganz oder teilweise zurückfordern.
Strafrechtliche Folgen
Wer nicht genügend Abstand hält, riskiert eine Busse, Geldstrafe oder sogar Freiheitsstrafe. Die Polizei kann eine Anzeige erstatten – auch wenn kein Unfall passiert ist.
Beispiele aus der Praxis
Seitlicher Abstand zu anderen Verkehrsteilnehmenden
Ein Autofahrer wollte einen älteren Velofahrer überholen. Der Velofahrer fuhr unsicher und schwankte leicht. Trotzdem überholte der Autofahrer mit nur 10 bis 15 cm seitlichem Abstand zwischen Aussenspiegel und Velolenker. Als der Velofahrer leicht nach links ausschwenkte, kam es zur Kollision. Der Velofahrer stürzte und verletzte sich. Das Bundesgericht beurteilte den seitlichen Abstand von 10–15 cm als zu gering (Bundesgerichtsurteil 6B_576/2007).
Abstand beim Hintereinanderfahren
Ein Autofahrer fuhr auf einer Autostrasse mit 110 km/h auf dem linken Fahrstreifen. Über mindestens 800 Meter hielt er zum vorausfahrenden Auto nur rund 10 Meter Abstand. Bei Tempo 110 km/h entspricht das einem zeitlichen Abstand von nur etwa 0,33 Sekunden. Das Bundesgericht beurteilte dieses Verhalten als rücksichtslos (Bundesgerichtsurteil 131 IV 133).
Mehr Informationen
Mehr Informationen zum Sicherheitsabstand finden sich in der Sammlung von Gerichtsentscheiden auf der BFU-Website. Einfach im Suchfeld «Abstand» eingeben.