Der Winterdienst auf öffentlichen Strassen, Wegen und Trottoirs gehört zu den Unterhaltspflichten des Gemeinwesens – also von Bund, Kantonen und Gemeinden. Im Gesetz existieren Detailvorschriften dazu. Ausserdem sind auch entsprechende Normen der Vereinigung Schweizerischer Strassen- und Verkehrsfachleute (VSS) und Empfehlungen des Bundesamts für Umwelt (BAFU) wichtig.
Rechtliches zum Winterdienst in Kürze
- Bund, Kantone und Gemeinden müssen für den Winterdienst auf den öffentlichen Strassen sorgen.
- Art und Umfang des Winterdienstes hängen von verschiedenen Faktoren ab.
- Auch Fahrzeuglenkerinnen und Fussgänger haben bestimmte Vorsichtspflichten.
Gesetzestext
Die Pflicht der Gemeinwesen zur Besorgung des Winterdienstes auf öffentlichen Strassen ergibt sich für die kantonalen und kommunalen Strassen aus den kantonalen Strassengesetzen, welche den Strassenunterhalt als gesetzliche Aufgabe definieren.
Für die Nationalstrassen resultiert die Pflicht aus dem Bundesgesetz über die Nationalstrassen. Im Rahmen der Werkeigentümerhaftung nach Art. 58 Obligationenrecht konkretisiert die Rechtsprechung diese öffentlich-rechtlichen Pflichten.
Wann gilt der Winterdienst als mangelhaft?
Ein Unterhaltsmangel liegt nur dann vor, wenn der Strasseneigentümerin oder dem Strasseneigentümer die Beseitigung des Mangels zumutbar gewesen wäre. Dies muss immer ein Gericht anhand der konkreten Umstände des Einzelfalls beurteilen. Das Kriterium der Zumutbarkeit beinhaltet die drei Elemente technischer Standard, zeitliche Staffelung der Unterhaltsmassnahmen sowie Kosten des Winterdienstes.
Welcher technische Standard ist massgebend für den Winterdienst?
Massgebend sind die Vorgaben und Normen des VSS und die Empfehlungen des BAFU.
Darf das Gemeinwesen die Unterhaltsmassnahmen zeitlich staffeln?
Ja. Angesichts der Grösse des Strassennetzes ist es nicht möglich, alle Strassen gleichzeitig zu räumen oder zu salzen. Deshalb darf das Gemeinwesen Prioritäten setzen:
- Hauptverkehrsachsen
- Wichtige Verbindungen für den öffentlichen Verkehr
- Einsatzrouten von Blaulichtorganisationen
Für Autobahnen gelten in der Regel strengere Anforderungen als für wenig befahrene Nebenstrassen.
Welche Rolle spielen die Kosten des Winterdienstes für die Beurteilung der Zumutbarkeit?
Die Kosten des Winterdienstes müssen in einem vernünftigen Verhältnis zum Sicherheitsgewinn stehen. Ein Beispiel: Extrem hohe Aufwendungen für die sofortige Räumung einer kaum befahrenen Alpstrasse können unverhältnismässig sein – insbesondere, wenn die Strasse nur kurzzeitig genutzt wird oder von geringer öffentlicher Bedeutung ist.
Müssen auch die Verkehrsteilnehmenden im Winter speziell aufpassen?
Ja. Das Bundesgericht betont immer wieder: Bei winterlichen Verhältnissen tragen auch die Strassenbenützerinnen und Strassenbenützer Verantwortung. Sie müssen ihre Fahrweise und ihr Verhalten den Bedingungen anpassen. Das gilt für Fahrzeuglenkerinnen wie auch für Fussgänger.
Welche Bedeutung hat der Winterdienst auf öffentlichen Strassen für die Verkehrssicherheit?
Der Winterdienst leistet einen wichtigen Beitrag zur Verkehrssicherheit. Er verbessert die Benützbarkeit der Strassen und hilft, Unfälle zu vermeiden. Eine absolute Sicherheit für jeden denkbaren Fall kann aber nicht gefordert werden. Die Verkehrsteilnehmenden tragen eine Mitverantwortung.
Beispiel aus der Praxis
A. fuhr an einem kalten Januarmorgen mit 50 km/h auf einer Kantonsstrasse. In einer Linkskurve rutschte sein Auto auf einer vereisten Stelle aus und prallte gegen einen Baum.
Ein Strassenwärter hatte die Stelle einige Stunden vorher kontrolliert, ging aber irrtümlich davon aus, dass die Strasse nur nass und nicht eisig sei. Deshalb liess er nicht salzen – obwohl im Wetterbericht Glatteis angekündigt war und am Strassenrand noch sichtbar schmelzender Schnee lag.
A. verlangte vom Kanton Schadenersatz. Das Bundesgericht gab ihm grundsätzlich recht: Der Kanton haftet, weil der Strassenwärter die Gefahr falsch eingeschätzt hatte. Allerdings wurde A. auch ein grosses Mitverschulden angerechnet, da er zu schnell fuhr und seine Geschwindigkeit nicht den winterlichen Verhältnissen angepasst hatte. Unter diesen Umständen erachtete das Bundesgericht es als gerechtfertigt, dass der Kanton 40 % des entstandenen Schadens übernehmen musste (Bundesgerichtsurteil 129 III 65).
Weitere Informationen
Mehr Informationen zur Frage, welche Bedeutung der Strassenunterhalt für die Prävention von Verkehrsunfällen hat, gibt es auf Sinus plus – der Informationsplattform zur Unfallprävention im Strassenverkehr.
In der Sammlung von Gerichtsentscheiden auf der BFU-Website finden sich zahlreiche Urteile rund ums Thema Winterdienst. Einfach im Suchfeld z. B. «Strasseneigentümer» oder «Strasse Winter» eingeben.
Verhaltenstipps zum Autofahren im Winter liefert der Ratgeber der BFU.