Geländer und Brüstungen Normen, Richtlinien, Empfehlungen
Geländer und Brüstungen erfüllen eine wichtige Funktion bei Gebäuden: Sie schützen uns vor Stürzen aus der Höhe. Doch worauf ist bei diesen Schutzelementen zu achten? Was sind die Anforderungen? Die BFU bietet einen Überblick.
Die 5 wichtigsten Tipps
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Ab einer Absturzhöhe von 1 m braucht es ein Schutzelement.
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Für Kinder dürfen Geländer bis zu einer Höhe von 75 cm keine Öffnungen enthalten, durch die eine Kugel mit 12 cm Durchmesser passt.
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Höhe der Schutzelemente muss mind. 1 m betragen. Sie wird für Erwachsene ab der begehbaren Fläche und für Kinder ab der besteigbaren Fläche gemessen.
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Begehbare Fläche heisst: weniger als 65 cm hoch und mind. 12 cm breit.
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Besteigbare Fläche heisst: weniger als 65 cm hoch und mind. 3 cm breit.
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