Skifahren und Snowboarden Tipps für mehr Sicherheit

Die 5 wichtigsten Tipps
- Geschwindigkeit anpassen
- Helm tragen
- Auf den Ski: Skibindungseinstellung jährlich prüfen lassen
- Auf dem Snowboard: Handgelenkschutz tragen
- FIS- und SKUS-Regeln einhalten
Ski keyboard_arrow_down
- Ski regelmässig kontrollieren und pflegen – Vorsicht beim Umgang mit Skiwachs
- Skibindung jährlich im Fachgeschäft einstellen und auf einem Prüfgerät kontrollieren lassen
- Für die Kinder: Kurzski nicht als Ersatz von Kinderski verwenden. Kurzski haben keine Auslösebindung und sind erst ab einer Körpergrösse von 150 cm geeignet.
Snowboard keyboard_arrow_down
- Snowboard regelmässig kontrollieren und pflegen – Vorsicht beim Umgang mit Skiwachs
- Schrauben der Snowboardbindung nachziehen, defekte Teile ersetzen
Kleidung und Schutzausrüstung keyboard_arrow_down
- Wetterfeste und warme Kleidung tragen
- Ski- resp. Snowboardhelm tragen – der Kopf ist bei Ski- und Snowboardunfällen besonders häufig betroffen
- Beim Snowboarden einen Handgelenkschutz tragen – auf dem Board sind Unterarme und Hände besonders gefährdet
- Ein Rückenprotektor bietet zusätzlichen Schutz, vor allem beim Fahren in Snowparks.
- Kontaktlinsen oder korrigierte Brille nicht vergessen
- Schneebrille mit UV-Schutz tragen
Das richtige Verhalten – die 10 FIS- und 3 SKUS-Regeln
Sie stehen also gut ausgerüstet auf der Piste. Nun fehlt noch das richtige Verhalten. Eigenverantwortung wird auf der Piste grossgeschrieben. Der internationale Skiverband FIS hat 10 verbindliche Verhaltensregeln fürs Snowboarden und Skifahren aufgestellt:
- Niemanden gefährden oder schädigen.
- Auf Sicht fahren. Fahrweise und Geschwindigkeit dem Können und den Verhältnissen anpassen.
- Fahrspur der vorderen Skifahrer und Snowboarder respektieren.
- Überholen mit genügend Abstand.
- Vor dem Anfahren und vor Schwüngen hangaufwärts Blick nach oben.
- Anhalten nur am Pistenrand oder an übersichtlichen Stellen.
- Auf- oder Abstieg nur am Pistenrand.
- Markierungen und Signale beachten.
- Bei einem Unfall: Hilfe leisten, Rettungsdienst alarmieren.
- Unfallbeteiligte und Zeugen: Personalien angeben.
Für Snowboarderinnen und Snowboarder hat die Schweizerische Kommission für Unfallverhütung auf Schneesportabfahrten SKUS drei weitere Regeln aufgestellt:
- Legen Sie das Snowboard immer mit der Bindungsseite nach unten in den Schnee.
- Lösen Sie an Skiliften und auf Sesselbahnen das hintere Bein aus der Bindung.
- Verbinden Sie bei Alpinbindungen das vordere Bein mit einem Fangriemen (Leash) fest mit dem Snowboard.
Weitere Informationen zu den Themen «Sicherheit beim Skifahren und Snowboarden» finden Sie auf folgenden Websites:
-
Skifahren und Snowboarden – Ab auf die Bretter
3.002, Präventionstipps, Broschüre A5, 16 Seiten
Für Skilehrerinnen, Snowboardlehrer und J+S-Leitende
Snow Safety: Web-App für Sicherheit im Ski- und Snowboardunterricht
Das Thema Sicherheit ist in der Ausbildung unerlässlich. Neben der richtigen Ausrüstung geht es auch darum, anderen genügend Raum zu lassen und die eigenen Grenzen zu kennen. Die Web-App «Snow Safety» der BFU bietet Lernstoff für Ausbilderinnen und Ausbilder wie auch für Teilnehmende: Videos, Übungsideen und ein Quiz für alle, die sich beim Ski- oder Snowboardfahren noch sicherer verhalten möchten.
Merkblatt für die Unfallprävention
Wer sich an die Grundsätze von J+S und der BFU hält, leistet nicht nur einen wertvollen Beitrag zur Unfallprävention, sondern kann auch das Risiko einer strafrechtlichen Verurteilung oder von zivilrechtlichen Haftungsansprüchen in engen Grenzen halten.
In der Schule
Ski- und Snowboardlager sind wegen der sportlichen Betätigung in der Natur sowie dem Gemeinschaftserlebnis für Schülerinnen und Schüler attraktiv. Leider fährt dabei auch das Unfallrisiko mit: Mangelhafte Ausrüstung, Müdigkeit, Selbstüberschätzung (z. B. Fahrfähigkeiten, Fitness) oder Fehlverhalten können zu Unfällen führen. Damit nichts passiert, hat die BFU einige Ratschläge für Sie bereit.
Gut vorbereitet
- Zur Vorbereitung die BFU-Unterrichtsblätter Ub 4.035 Ski und Snowboard verwenden – dazu gehören auch vier Videos:
- Eltern mit Infoschreiben auf Wichtigkeit von gutem Material im Schneesport aufmerksam machen
- Ausrüstung und Material vor dem Spass im Schnee prüfen, allenfalls Reservematerial bereithalten oder mieten
- Gruppenleitende mit absolvierter Schneesportausbildung einsetzen
- FIS- und SKUS-Regeln vermitteln und konsequent einfordern
- Nur auf geöffneten Pisten und Abfahrtsrouten fahren (auch nicht wenige Meter abseits der Piste fahren)
- Klare Verhaltensregeln vereinbaren
- Gruppendynamik im Auge behalten und wenn nötig intervenieren
- Pisten/Übungen je nach Fähigkeiten/Verfassung der Schülerinnen und Schüler und Wetter- und Pistenverhältnissen wählen, wenn nötig Aktivität vorzeitig abbrechen
- Genügend Pausen einlegen
Kantonale Richtlinien und Weisungen
Beachten Sie die kantonalen Bestimmungen und Weisungen zur Umsetzung der Lehrpläne.
Sichere Produkte
Rechtsfragen und Gerichtsentscheide
Sport bedeutet Freiheit und individuelle Entfaltung. Aber auch Sportlerinnen und Sportler bewegen sich nicht im rechtsfreien Raum.
Rechtsfragen
- Was sind die möglichen rechtlichen Folgen beim Ausüben einer Sportart?
- Müssen Schneesportler eine Schutzausrüstung tragen?
- Ist die Skipiste bzw. Schneesportabfahrt ein rechtsfreier Raum? Relevanz der FIS-Regeln für Skifahrer und Snowboarder?
- Muss ich zwingend die Skibindung einstellen lassen?
- Wer haftet, wenn ein Schneesportler andere Personen gefährdet, indem er eine Lawine auslöst?
- Was genau bedeutet die Obhutspflicht von Lehrpersonen? Welche Verantwortung tragen Lehrerinnen und Lehrer?
Gerichtsentscheide
- Verkehrsicherungspflicht - Befahren von nicht markierten Pisten
- Verkehrssicherungspflicht - Verhängnisvoller Skiliftunfall
- Verkehrssicherungspflicht - Pistenmarkierung
- Verkehrssicherungspflicht - Notwendigkeit der Polsterung von Liftmasten
- Verkehrssicherungspflicht - fehlende Signalisierung und Abschrankung der Gefahrenstelle im Bereich der Brückeneinfahrt
- Verkehrssicherungspflicht - Ablehung der Haftung der Sportbahn
- Kollision auf der Piste - Busse wegen fahrlässiger Körperverletzung
- Überspringen eines Geländebuckels - keinen Anspruch auf Leistungen der Unfallversicherung
- Skirennen - Verletzung der Sorgfaltspflicht des Rennverantwortlichen
- Verkehrssicherungspflicht - Unterlassen von Sicherungsmassnahmen
- Sorgfaltspflichten auf der Skipiste - Missachtung der FIS-Regeln 1 und 2?
- Einsatz von Pistenfahrzeugen
- Innenbandverletzung beim Carven
- Vorsichtsplficht eines Skifahrers - Bedeutung der FIS-Regeln
- Befestigen des Skis - Schmerzen
Ihr BFU-Kontakt

Benedikt Heer
Publikationen
-
Skifahren und Snowboarden – Ab auf die Bretter
3.002, Präventionstipps, Broschüre A5, 16 Seiten -
Unterrichtsblätter zur Sicherheitsförderung – Ski und Snowboard
4.035, Schulungsmaterial, Safety Tool A4, 14 Seiten, auch erhältlich auf Französisch, Italienisch -
Snow-Safety-Kartenset Auflage 2013– Unterrichtskarten für die Sicherheit beim Skifahren und Snowboarden
4.059, Schulungsmaterial, Kartenset A6, 42 Seiten -
bfu-Report Nr. 69 – Skiausrüstung und Knieverletzungen beim alpinen Skifahren im Freizeitsport
2.212, Forschung & Statistik, Report A4, 200 Seiten, auch erhältlich auf Französisch, Italienisch, Englisch -
Erhebung 2019 – Tragquoten von Schutzartikeln beim Ski- und Snowboardfahren
2.999, Forschung & Statistik, Erhebung A4, 4 Seiten, auch erhältlich auf Italienisch, Englisch, Französisch