Wer ein Gebäude, eine Sportanlage oder eine Strasse plant und baut, muss verschiedene Vorgaben beachten. Dazu gehören Sicherheitsvorschriften, technische Normen und Vollzugshilfen. Doch was unterscheidet diese Regelwerke – und welche Bedeutung haben sie für die Sicherheit?

Die Regelwerke für die Sicherheit von Bauten in Kürze

  • Wer ein Gebäude, eine Sportanlage oder eine Strasse baut, muss schon in der Planungsphase für die Sicherheit der Bauten sorgen.
  • Dieses «Schutzziel» ergibt sich aus Vorschriften, technischen Normen und Vollzugshilfen.
  • Nicht alle Regelwerke sind direkt verbindlich – sie können aber rechtlich relevant werden.

Gesetzestext

Das Baurecht liegt weitgehend in der Zuständigkeit der Kantone. Entsprechend enthalten die kantonalen Gesetze und Verordnungen Vorschriften zur Sicherheit von Bauten. Sie legen fest, dass Bauwerke so erstellt werden müssen, dass sie für Menschen sicher sind und keine Schäden verursachen.

Was bedeutet diese Formulierung für die Bauenden?

Das Gesetz gibt in erster Linie ein Schutzziel vor: Bauten müssen sicher sein. Wie dieses Ziel erreicht wird, ist nicht im Detail geregelt. Bauverantwortliche haben einen gewissen Spielraum. In der Praxis stützen sie sich dabei häufig auf technische Normen (z. B. vom Schweizerischen Ingenieur- und Architektenverein SIA oder vom Schweizerischen Verband Strassen- & Verkehrsfachleute VSS) oder auf weitere Vollzugshilfen, um den Nachweis zu erbringen, dass ihr Gebäude, ihre Sportanlage oder ihre Strasse sicher ist.

Muss man Sicherheitsvorschriften beachten?

Ja. Sicherheitsvorschriften sind Teil von Gesetzen oder Verordnungen und deshalb verbindlich. Sie müssen eingehalten werden und können von den Behörden durchgesetzt werden.

Was versteht man unter technischen Normen?

Technische Normen sind Dokumente, die festlegen, wie bestimmte Anforderungen konkret umgesetzt werden können. Sie werden von Fachorganisationen erarbeitet. Ihr Ziel ist es, die gesetzlichen Vorgaben im Alltag einfacher und einheitlicher umzusetzen. Im Unterschied zu gesetzlichen Vorschriften ist die Einhaltung von technischen Normen grundsätzlich freiwillig.

Was ist unter weiteren Vollzugshilfen zu verstehen?

Weitere Vollzugshilfen sind ebenfalls Dokumente, die darauf abzielen, die Umsetzung der staatlichen Sicherheitsvorschriften zu erleichtern. Vollzugshilfen werden zum Beispiel von Behörden, der Suva oder der BFU erstellt. Sie ergänzen die technischen Normen, z. B., wenn solche fehlen oder Lücken aufweisen. Wie technische Normen sind auch Vollzugshilfen grundsätzlich nicht verbindlich.

Wie werden technische Normen und weitere Vollzugshilfen rechtlich relevant?

Technische Normen und Vollzugshilfen einzuhalten, ist zwar freiwillig. In bestimmten Situationen können sie aber rechtlich relevant werden – zum Beispiel:

  • Wenn sie in Gesetzen oder Verordnungen ausdrücklich erwähnt werden
  • Wenn sie in Verträgen als verbindlich festgelegt sind
  • Wenn sie in Gesetzen oder Verordnungen indirekt als «anerkannte Regeln der Baukunde» referenziert werden
  • Wenn sie in einem Bewilligungsverfahren vorgeschrieben sind
  • Wenn in einem Gerichtsverfahren darauf Bezug genommen wird

In solchen Fällen spielen sie eine zentrale Rolle bei der Beurteilung der Sicherheit.

Welche Bedeutung haben diese Regelwerke für die Unfallprävention?

Technische Normen und Vollzugshilfen schlagen die Brücke zwischen gesetzlichen Vorgaben und der Praxis. Sie tragen dazu bei, dass Sicherheitsziele umgesetzt und typische Gefahren vermieden werden. Damit leisten sie einen wichtigen Beitrag zur Unfallprävention, und es ist wichtig, diese Regelwerke zu beachten.

Beispiel aus der Praxis

Ein Eigentümer baute ohne Bewilligung einen grossen Teich auf seinem Grundstück. Der Teich war von einem Wanderweg aus nur schlecht sichtbar und lag nahe bei Wohnhäusern, sodass auch Kinder ihn leicht erreichen konnten. 

Die Gemeinde bewilligte den Teich nachträglich, verlangte aber aus Sicherheitsgründen einen Zaun. Der Eigentümer wehrte sich dagegen. In den Verfahren beurteilte die BFU, welche von den Behörden beigezogen wurde, den Teich als gefährlich, weil die Ufer steil und rutschig waren. 

Schliesslich entschieden das Verwaltungsgericht des Kantons Bern und das Bundesgericht, dass der Teich aus Sicherheitsgründen vollständig eingezäunt werden muss, damit Kinder keinen Zugang haben. Damit wurde die Einschätzung der BFU zu einer wichtigen Entscheidungshilfe für das Bundesgericht (Urteil Bundesgericht 1P.837/2005).

Mehr Informationen

Konkrete Präventionstipps liefern das Dossier «Bauen für mehr Sicherheit» sowie das Dossier «Strasseninfrastruktur und Signalisation sicher gestalten».
Mehr Informationen zum Thema finden sich auch in der Sammlung von Gerichtsentscheiden auf der BFU-Website. Einfach im Suchfeld «Normen» bzw. «Empfehlungen» eingeben.

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