Im Schweizer Strassenverkehr gibt es Regeln und Gesetze – das ist klar. Aber welches sind die wichtigsten? Und welche Bedeutung haben sie für die Unfallprävention? Ein Überblick.

Das Wichtigste in Kürze

  • Rücksichts- und verantwortungsvolles Verhalten ist Grundvoraussetzung für eine sichere Fahrt.
  • Die signalisierte Höchstgeschwindigkeit darf nur gefahren werden, wenn es die Strassen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnisse erlauben.
  • Das Fahrverhalten den Bedingungen anpassen und schnell genug bremsen können.
  • Stets aufmerksam und fokussiert fahren.
  • Das Fahrzeug muss betriebssicher sein.
  • Die Zwei-Sekunden-Regel beim Mindestabstand gilt nur bei guten Verhältnissen.

Gesetzestext 

Es gibt verschiedene Grundregeln im Strassenverkehrsrecht, welche das Fundament für einen sicheren Strassenverkehr bilden. Sie sind unter anderem in den Art. 26, 29, 31, 32 und 34 Strassenverkehrsgesetz (SVG) abgebildet. Dabei geht es um das grundlegende Verhalten, Rücksichtnahme, Betriebssicherheit, Fahrzeugbeherrschung, den Umständen angepasste Geschwindigkeit sowie Vortritt und Abstand.

Übersicht über die wichtigsten Grundregeln

  • Vertrauensgrundsatz: Eine der wichtigsten Grundregeln im Strassenverkehr ist der in Art. 26 SVG beschriebene Vertrauensgrundsatz: Wer sich selbst ordnungsgemäss verhält, darf grundsätzlich darauf vertrauen, dass sich die anderen Verkehrsteilnehmenden ebenfalls ordnungsgemäss verhalten. Aber: Wenn konkrete Anzeichen für ein Fehlverhalten eines anderen Verkehrsteilnehmers vorhanden sind oder wenn man sich selbst verkehrswidrig verhält, kann man sich nicht auf den Vertrauensgrundsatz berufen. Das gilt generell für alle Verkehrsteilnehmenden und in besonderem Masse gegenüber Kindern, Gebrechlichen und Betagten. Diese Bestimmung hat als Grundregel Einfluss auf die Interpretation der restlichen Artikel im Strassenverkehr und kommt in allen Fällen zur Anwendung, die nicht im Detail geregelt sind.
  • Betriebssicheres Fahrzeug: Das Fahrzeug muss nach Art. 29 SVG betriebssicher sein und darf niemanden gefährden. Wichtig sind dabei unter anderem die technischen Voraussetzungen, die Sicherung von Ladung, Personen und Tieren, Unterhalt (inkl. Reifen), Montage, Sicht, Reinigung von Spiegeln, Scheiben, Lichter und Rückstrahler sowie Zubehör wie Pannendreieck etc.
  • Fahrzeugbeherrschung, Fahrfähigkeit und Ablenkung: Art. 31 SVG legt fest, dass das Fahrzeug jederzeit beherrscht werden muss. Auch die Ablenkung wird in Art. 31 SVG geregelt und in Art. 3 Abs. 1 Verkehrsregelnverordnung (VRV) präzisiert. Ausserdem thematisiert Art. 31 SVG die Fahrfähigkeit und behandelt so auch Alkohol, Drogen, Medikamente und andere Unfallursachen wie z. B. Müdigkeit oder Gesundheitsprobleme.
  • Geschwindigkeit: Die angegebene Höchstgeschwindigkeit darf nur unter den günstigsten Verhältnissen ausgefahren werden. Welche Geschwindigkeit tatsächlich erlaubt ist, hängt unter anderem von den Strassen-, Sicht-, Verkehrs- und Wetterverhältnissen ab. Es kann somit bei einem Unfall auch rechtliche Konsequenzen haben, wenn man die Maximalgeschwindigkeit nicht überschreitet. Das Fahrzeug muss immer beherrscht werden – und man muss innerhalb der überblickbaren Strecke anhalten können. Dort, wo das Kreuzen schwierig ist, muss man innerhalb der halben überblickbaren Strecke anhalten können.
  • Abstand: Nach Art. 34 Abs. 4 SVG müssen Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführer gegenüber allen Verkehrsteilnehmenden in allen Verkehrssituationen ausreichend Abstand halten. Art. 12 Abs. 1 VRV spezifiziert, dass der Abstand gerade beim Hintereinanderfahren auch bei überraschendem Bremsen des voranfahrenden Fahrzeugs genügen muss, um rechtzeitig anhalten zu können. Je nach Strassen-, Verkehrs-, Wetter- und Sichtverhältnissen braucht es einen grösseren Mindestabstand. Ein genügender Abstand ist gegenüber allen Verkehrsteilnehmenden notwendig, z. B. auch beim Überholen von Velofahrenden und gegenüber Fussgängerinnen und Fussgängern.
  • Vortritt: Beim Vortritt gibt es klare Regeln für alle Verkehrssituationen. Die Regeln zu kennen, ist eine Grundvoraussetzung, allerdings braucht es genügend Aufmerksamkeit, um sie umsetzen zu können. Macht ein anderer Verkehrsteilnehmer einen Fehler, ist man nach Art. 26 SVG zudem gefordert, sofort adäquat zu reagieren. Das Vortrittsrecht ist also klar, aber situationsangepasst – und nicht um jeden Preis wahrzunehmen.

Welche Bedeutung haben die Grundregeln für die Verkehrssicherheit?

Diese Grundregeln bilden das Fundament für einen sicheren Strassenverkehr. Sie stellen die übergreifenden Verhaltensvorschriften dar, die sich auch in den Detailregelungen wiederfinden. Sie fangen auf, wenn etwas nicht klar geregelt ist und verlangen je nach Bedingungen weitergehende Vorsicht. Dabei stellen sie bei einer Verfehlung eine eigenständige rechtliche Grundlage dar, aufgrund derer man verurteilt werden kann.

Rechtsprechung

Gerichte legen die Grundregeln streng aus: Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführer müssen Geschwindigkeit und Abstand stets so anpassen, dass sie ihr Fahrzeug jederzeit sicher beherrschen und rechtzeitig anhalten können – auch bei unerwarteten Situationen.


Dazu gehört, die Vortrittsregeln zu kennen und mit Fehlern anderer zu rechnen. Verantwortung tragen Lenkende nicht nur für ihre eigene Fahrfähigkeit und ihr Fahrzeug, sondern auch gegenüber besonders schutzbedürftigen Personen wie Kindern, älteren und gebrechlichen Menschen.

Bei ungünstigen äusseren Einflüssen ist besonders vorsichtig zu fahren. 

Lesen Sie mehr dazu auf der Website der BFU: Gerichtsentscheide

Mehr Informationen

Tipps zu sicherem Verhalten im Strassenverkehr finden Sie in den folgenden Ratgebern:

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