Es gibt viele Verkehrsregeln in der Schweiz. Aber was gilt, wenn die Verkehrsregeln unklar sind oder wenn sie eine bestimmte Situation nicht abdecken? Hier kommt unter anderem der sogenannte «Vertrauensgrundsatz» ins Spiel. Die BFU erklärt, was das genau bedeutet – und welche Bedeutung er für die Unfallprävention hat.
Das Wichtigste in Kürze
- Alle Verkehrsteilnehmenden müssen aufeinander Rücksicht nehmen.
- Strassenverkehr ist Teamwork. Wer eine mögliche Gefahr erahnt: frühzeitig reagieren.
- Kein blindes Vertrauen – mitdenken ist gefragt.
- Bei verletzlichen Verkehrsteilnehmenden, Gebrechlichen und alten Menschen, aber vor allem bei Kindern: besonders vorsichtig sein.
Gesetzestext
Der Vertrauensgrundsatz wird in Artikel 26 des Strassenverkehrsgesetzes (SVG, SR 741.01) so beschrieben:
«Jedermann muss sich im Verkehr so verhalten, dass er andere in der ordnungsgemässen Benützung der Strasse weder behindert noch gefährdet. Besondere Vorsicht ist geboten gegenüber Kindern, Gebrechlichen und alten Leuten, ebenso, wenn Anzeichen dafür bestehen, dass sich ein Strassenbenützer nicht richtig verhalten wird.»
Was bedeutet der Vertrauensgrundsatz?
Man darf die anderen Verkehrsteilnehmenden weder behindern noch gefährden. Wer sich selbst ordnungsgemäss verhält, darf grundsätzlich darauf vertrauen, dass sich die anderen ebenfalls ordnungsgemäss verhalten. Allerdings gibt es Ausnahmen.
Wenn z. B. konkrete Anzeichen für ein mögliches Fehlverhalten eines anderen Verkehrsteilnehmers oder einer anderen Verkehrsteilnehmerin vorhanden sind, die Verkehrssituation unklar oder gefährlich ist oder man sich selbst verkehrswidrig verhält, kann man sich nicht auf diesen Vertrauensgrundsatz berufen. Erahnt man beispielsweise ein Fehlverhalten eines anderen, muss man besondere Vorsicht walten lassen und alles Notwendige zu tun, um einen Schaden zu verhindern - selbst wenn man Vortritt hätte.
Wer ist «jedermann» und «andere»?
Der Vertrauensgrundsatz gilt für alle Verkehrsteilnehmenden – egal ob mit dem Auto, Velo, E-Bike, Motorrad, E-Trottinett oder zu Fuss. Es müssen alle Rücksicht aufeinander nehmen.
Wie benützt man eine Strasse «ordnungsgemäss»?
Eine ordnungsgemässe Benützung der Strasse ist dann gegeben, wenn die Verkehrsteilnehmenden alles Notwendige tun, um die geltenden Regeln einzuhalten.
Warum ist gegenüber Kindern, Gebrechlichen und älteren Menschen besondere Vorsicht geboten?
Bei Kindern, Gebrechlichen und betagten Menschen ist mehr als die übliche Vorsicht gefragt, da sie aufgrund ihrer körperlichen oder psychischen Verfassung mehr Schutz im Strassenverkehr benötigen.
- Kinder verhalten sich im Strassenverkehr nicht immer korrekt und oft überraschend. Verkehrsrelevante Fähigkeiten entwickeln sich bei Kindern erst nach und nach.
- Unter «Gebrechlichen und alten Leuten» versteht das Strassenverkehrsgesetz alle Personen, welche aufgrund einer körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung besonders schutzbedürftig sind. Im Alter z. B. hat ein Unfall schneller schlimme Folgen. [Falls rechtsratgeber alte Leute/Kinder: Link]
Wer am Verkehr teilnimmt, muss deshalb für diese Menschen mitdenken. Das heisst: Bremsbereitschaft erhöhen und Tempo reduzieren.
Welche Bedeutung hat der Vertrauensgrundsatz im Strassenverkehr?
Der Vertrauensgrundsatz ist eine Auslegehilfe für die einzelnen Verkehrsregeln, indem er die Leitgedanken aufzeigt, nach denen sich das Verhalten im Verkehr zu richten hat. Gleichzeitig kann er eine Strafbarkeit auch dann begründen, wenn keine konkrete Verkehrsregel verletzt wurde. Dies geht z. B. aus dem Urteil des Bundesgerichts 94 IV 140 hervor.
Für die Unfallprävention zentral: Strassenverkehr ist Teamwork. Wer sich im Verkehr rücksichtsvoll und vorausschauend verhält, reduziert das Unfallrisiko für sich selbst und andere.
Beispiel aus der Praxis
Ein Fussgänger bewegt sich auf dem Trottoir. Er hört Musik und achtet nicht auf den Verkehr. Der nächste Fussgängerstreifen befindet sich in 6,5 m Entfernung. Es ist dunkel und der Fussgänger ist dunkel gekleidet. Plötzlich tritt er auf die Fahrbahn. Der Autofahrer Max Muster versucht zu bremsen, aber es kommt zur Kollision.
Ein Gericht untersuchte, was man hätte tun können, um den Unfall zu verhindern. Max Muster fuhr lediglich mit 35–40 km/h wegen der schlechten Wetter- und Sichtverhältnisse. Der Fussgänger war kein Kind, sonst hätte man allenfalls mehr von Max Muster erwartet. Er hatte keine Möglichkeit, das Verhalten des Fussgängers vorauszusehen oder zu reagieren.
Max Muster konnte sich auf den Vertrauensgrundsatz berufen, da er selbst alles richtig gemacht hatte und nicht ahnen konnte, dass der Fussgänger die Strasse so plötzlich überqueren wird (Urteil des Bundesgerichts 6B_1294/2017 vom 19.9.2018).
Mehr Informationen
Mehr Informationen zum Vertrauensgrundsatz finden Sie in der Sammlung von Gerichtsentscheiden auf der BFU-Website. Einfach im Suchfeld «Vertrauensgrundsatz» eingeben.
Tipps zu sicherem Verhalten im Strassenverkehr gibts auf folgenden Seiten von bfu.ch: