Gefahren nicht unterschätzen
E-Trottinett, E-Roller und Co. liegen im Trend. Auch wenn das Fahren damit ganz einfach aussieht: Man fällt damit leichter hin, als man denkt. Viele Trendfahrzeuge sind schnell und verlangen einiges an Balance.
Deshalb ist es wichtig, sich zu schützen: Helm auf den Kopf und je nach Gerät Schoner an Handgelenke, Ellbogen und Knie. Wenn Sie im Verkehr unterwegs sind, machen Sie sich gut sichtbar, z. B. mit heller Kleidung und reflektierenden Accessoires.
Für alle Fahrzeuge, die für den Verkehr zugelassen sind, gilt zudem ein Lichtobligatorium – auch am Tag. Vorne braucht es dafür ein weisses Licht, hinten ein rotes. Wichtig: Die Lichter müssen «ruhend» sein – dürfen also nicht blinken.
Heute sind in der Schweiz nur einige E-Trottinette, E-Roller und Stehroller (Segways) für den Verkehr zugelassen. Mit den übrigen Geräten darf man ausschliesslich auf privaten Grundstücken fahren.
E-Trottinett und E-Roller
Einige E-Trottinette und E-Roller sind für den Verkehr zugelassen – aber nicht alle. Vor dem Kauf können Sie das im Fachhandel klären. Ist ein E-Trottinett oder ein E-Roller für den Verkehr zugelassen, gelten dieselben Regeln wie für Velos. Das heisst auch: Wer mit einem solchen E-Trottinett oder E-Roller unterwegs ist, muss die Velowege und -streifen nutzen. Fahren auf dem Trottoir ist nur erlaubt, wenn das auch für Velos erlaubt ist.
Ist ein E-Trottinett oder E-Roller nicht für den Verkehr zugelassen, darf man damit nur auf Privatgrundstücken fahren.
- Die durch reine Motorenleistung erreichte Höchstgeschwindigkeit beträgt bei E-Trottinetten 20 km/h, bei E-Rollern 25 km/h.
- Das Mindestalter beträgt 14 Jahre. Jugendliche bis 16 Jahre dürfen nur damit fahren, wenn sie den Mofa-Ausweis besitzen.
- Ein Kontrollschild ist nicht erforderlich.
Stehroller (z. B. Segway)
Stehroller sind selbstbalancierende Fahrzeuge mit elektrischem Antrieb. Einige Stehroller sind für die Nutzung im Verkehr zugelassen. Vor dem Kauf können Sie dies ebenfalls im Fachhandel klären. Auch für Stehroller gelten die gleichen Verkehrsregeln wie für Velos.
- Die durch reine Motorenleistung erreichte Höchstgeschwindigkeit beträgt 25 km/h.
- Auch hier gilt das Mindestalter von 14 Jahren und der Besitz des Mofa-Ausweises für Jugendliche bis 16 Jahre.
- Ein Kontrollschild ist erforderlich.
Monowheel und Hoverboard
Monowheels und Hoverboards sind ebenfalls selbstbalancierende Geräte. Aktuell sind sie nicht für den Verkehr zugelassen und dürfen daher nur auf privaten Arealen benützt werden. Auf Trottoirs, in Fussgängerzonen, auf Velowegen und im Strassenverkehr sind sie verboten.
E-Skateboard
E-Skateboards sind aktuell nicht für den Verkehr zugelassen. Das bedeutet, sie dürfen nur auf privaten Arealen benützt werden. Auf Trottoirs, in Fussgängerzonen, auf Velowegen und im Strassenverkehr sind sie verboten.
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