Kinder sind im Strassenverkehr besonders gefährdet – auch auf dem Velo. Doch ab wann dürfen Kinder überhaupt auf öffentlichen Strassen fahren? Und was ist dabei zu beachten?

Das Wichtigste in Kürze

  • Kinder dürfen erst alleine fahren, wenn sie den Verkehr sicher bewältigen können.
  • Unter sechs Jahren ist auf Hauptstrassen eine Begleitung erforderlich.
  • Entscheidend sind die Fähigkeiten des Kindes, nicht nur das Alter.
  • Eltern tragen die Verantwortung für diese Einschätzung.

Gesetzestext

Die Regeln für Kinder auf dem Velo sind im Strassenverkehrsgesetz SVG festgelegt. Sie bestimmen, ab wann und unter welchen Bedingungen Kinder am Strassenverkehr teilnehmen dürfen.

Kinder unter sechs Jahren dürfen auf Hauptstrassen nur unter Aufsicht einer mindestens 16 jährigen Person fahren (Art. 19 Abs. 1 SVG). Für andere Strassen gibt es keine feste Altersgrenze. Entscheidend ist, ob das Kind die Pedale treten kann, das Velo sicher beherrscht und sich mit der gebotenen Vorsicht im Verkehr verhält (Art. 42 Abs. 1 Verkehrsregelnverordnung VRV und z. B. Art. 26, 31 und 32 ff. SVG). Zudem muss das Velo korrekt ausgerüstet sein.

Was bedeutet das in der Praxis?

In der Praxis entscheidet also nicht nur das Alter, ob ein Kind alleine fahren darf. Wichtig ist, ob es:

  • Das Velo sicher beherrscht
  • Gefahren erkennt
  • Sich im Verkehr korrekt verhält

Diese Fähigkeiten sind bei jüngeren Kindern meist noch nicht ausreichend entwickelt – auch nicht bei 6-jährigen. Ob ein Kind bereit ist, hängt unter anderem ab von:

  • Alter
  • Entwicklung und Fähigkeiten
  • Erfahrung im Verkehr
  • Strassen- und Verkehrsverhältnissen

Wann entwickeln sich die verkehrsrelevanten Fähigkeiten?

Die verkehrsrelevanten Fähigkeiten entwickeln sich schrittweise. Jüngere Kinder haben oft Mühe:

  • Gefahren richtig einzuschätzen
  • Ihre Aufmerksamkeit über längere Zeit aufrechtzuerhalten

Erst mit etwa 10 bis 12 Jahren können sie Entfernungen und Geschwindigkeiten zuverlässig beurteilen. Gleichzeitig erfordert das Velofahren zusätzliche Fähigkeiten wie Gleichgewicht, Koordination und Regelkenntnisse – all diese Prozesse müssen im Verkehr gleichzeitig umgesetzt werden. Selbst Jugendliche haben manchmal noch Schwierigkeiten mit der Impulskontrolle und der Aufmerksamkeit.

Welche Verantwortung haben Eltern?

Eltern sind verantwortlich dafür, ihr Kind schrittweise an den Strassenverkehr heranzuführen (Art. 302 Zivilgesetzbuch ZGB). Sie sollen:

  • Das Velofahren mit ihren Kindern üben
  • Verkehrsregeln erklären
  • Das Kind vor Überforderung schützen

Sinnvoll ist es, in einer sicheren Umgebung zu beginnen – etwa auf verkehrsfreien Flächen oder ruhigen Quartierstrassen – und die Anforderungen schrittweise zu steigern. Worauf dabei zu achten ist, lesen Sie hier. Sichtbarkeit und Helm tragen zusätzlich zur Sicherheit bei.

Kindervelos als fahrzeugähnliche Geräte

Kindervelos für jüngere Kinder gelten rechtlich als fahrzeugähnliche Geräte. Für sie gelten deshalb eigene Verkehrsregeln. Siehe dazu das FAQ «Welche Verkehrsregeln gelten für Trottinett, Skateboard und Co. ?» sowie den Bundesgerichtsentscheid BGE 111 IV 171.

Auf dem Trottoir

Kinder bis 12 Jahre dürfen auf dem Trottoir fahren, wenn kein Veloweg vorhanden ist. Dabei müssen sie auf Fussgängerinnen und Fussgänger Rücksicht nehmen und ihnen den Vortritt gewähren (Art. 41 Abs. 4 VRV).

Wichtig: Das Trottoir ist nicht automatisch sicher. Auch dort kann es zu gefährlichen Situationen kommen – zum Beispiel bei Einfahrten oder parkierenden Fahrzeugen. Bei Fussgängerstreifen empfiehlt die BFU, das Velo zu schieben.

Bedeutung für die Unfallprävention 

Damit Kinder sicher mit dem Velo im Strassenverkehr unterwegs sind, ist es zentral, sie Schritt für Schritt darauf vorzubereiten und zu begleiten. Nur so ist gewährleistet, dass sie mit der Zeit alle rechtlich relevanten Fähigkeiten erlangen, um sicher allein auf der Strasse unterwegs zu sein.

Weitere Informationen

Mehr zum Thema Kinder auf dem Velo finden Sie in unserem Ratgeber «Kinder auf dem Velo» und im Dossier «Kinder im Strassenverkehr»

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