Von 1970 bis zur Jahrtausendwende hat sich das Verletzungsrisiko beim Schneesport fast halbiert. Das ist zum einen auf Verbesserungen bei der Ausrüstung zurückzuführen – allen voran haben die Skibindungen, die sich bei einem Sturz vom Schuh lösen, massgeblich zu weniger Knochenbrüchen beigetragen. Zum anderen helfen klare Sicherheitsstandards bei der Pistenraumgestaltung, die Sicherheit auf den Pisten zu erhöhen.
Immer noch viele Unfälle
Trotzdem ist das Verletzungsrisiko in den letzten Jahren nicht mehr weiter zurückgegangen. Nach wie vor verletzen sich jedes Jahr rund 63 000 Personen beim Ski- und Snowboardfahren auf Schweizer Pisten. Die effektive Zahl der Verletzten ist zwar auch in den letzten zehn Jahren tendenziell rückläufig. Doch BFU-Experte Benedikt Heer gibt zu bedenken: «Das liegt vor allem daran, dass weniger Wintersport getrieben wird».
Neues Prüfverfahren
Vor diesem Hintergrund hat Seilbahnen Schweiz SBS in Zusammenarbeit mit der BFU und weiteren Partnern das Prüfverfahren für Schneesportanlagen umfassend überarbeitet. Die wissenschaftlichen Erkenntnisse der BFU sind massgeblich in den Prozess eingeflossen. Es wird zum Beispiel explizit auf die Fachdokumentation «Snowparks» verwiesen. «Das ist ein Leitfaden für die Betreiber, der die wichtigsten Grundsätze bezüglich Sicherheit für die Planung, den Bau und den Betrieb von Snowparks enthält», erklärt Heer. Darin ist unter anderem beschrieben, was beim Bau eines Snowparks zu beachten ist: Wie kann etwa ein Sprung gebaut werden, damit die Aufprallenergie reduziert und somit die Landung möglichst sanft wird? Wie können die unterschiedlichen Schwierigkeitsgrade optimal angelegt und voneinander getrennt werden?
Zertifizierte Schneesportanlagen werden alle drei Jahre von einem Experten der Beratungsstelle Sicherheit von Seilbahnen Schweiz kontrolliert. Dabei handelt es sich um Pisten- und Rettungsfachleute mit langjähriger Erfahrung in einer leitenden Funktion im Pisten- und Rettungsdienst.
Neu ist in einem Pflichtenheft festgehalten, welche Anforderungen sie erfüllen müssen. Stellen sie bei einer Kontrolle Mängel fest, sind neu klare Fristen für deren Behebung definiert. So müssen fehlende oder mangelhafte Absturzsicherungen umgehend den Anforderungen entsprechend errichtet werden. Bei weniger kritischen Punkten gibt es je nach Dringlichkeit und Umsetzbarkeit mehr Flexibilität.
Selbstdeklarationspflicht
Betreiber von Skigebieten sind verpflichtet, sicherheitsrelevante Mängel fristgerecht zu beheben. Neu müssen sie die getroffenen Massnahmen nachweisen – ein wichtiger Schritt für mehr Transparenz. Diesen Prozess hat Seilbahnen Schweiz digitalisiert.
Das ist für den Verantwortlichen der Beratungsstelle Sicherheit von Seilbahnen Schweiz, Romano Pajarola, von grosser Bedeutung: «Damit können wir die Kontrollen deutlich verschärfen und schnell und einfach sicherstellen, dass die Fristen eingehalten und die richtigen Massnahmen getroffen wurden.» Damit haben die Abnahmeexperten die nötige Zeit für alle periodischen Kontrollen und können bei der Nachbearbeitung auf die besonderen Fälle und die wichtigsten Massnahmen fokussieren.
Die BFU hat massgeblich dazu beigetragen, dass die Sicherheit der Schneesportanlagen in den letzten Jahren laufend verbessert wurde. Mit dem neuen Prüfverfahren ist ein nächster Schritt gelungen. Wer die Vorgaben erfüllt, erhält das Gütesiegel «Geprüfte Schneesportanlage». Ziel ist es, die Sicherheit auf den Anlagen systematisch zu erhöhen und Mängel schneller und transparenter zu beheben.