Alle Fahrzeuge, die im Schweizer Strassenverkehr unterwegs sind, müssen betriebssicher sein. Was das genau bedeutet und weshalb dies für die Verkehrssicherheit zentral ist, lesen Sie hier.

Das Wichtigste in Kürze

  • Fahrzeuge müssen betriebssicher sein.
  • Das heisst: Ein Fahrzeug darf niemanden gefährden.
  • Wer mit einem Fahrzeug unterwegs ist, das nicht betriebssicher ist, gefährdet sich selbst und andere – und macht sich strafbar.

Gesetzestext

Gemäss Art. 29 des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) dürfen Fahrzeuge nur in betriebssicherem und vorschriftsgemässem Zustand verkehren. Sie müssen so beschaffen und unterhalten sein, dass die Verkehrsregeln befolgt werden können und dass Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführer, Mitfahrende und andere Verkehrsteilnehmende nicht gefährdet und die Strassen nicht beschädigt werden.

Was bedeutet «betriebssicherer und vorschriftsgemässer Zustand»?

Das heisst als Erstes, dass Fahrzeuge in technisch einwandfreiem Zustand sein müssen: Es sind die richtigen Teile montiert und sie funktionieren so, wie sie sollen (z. B. Bremsen, Licht und Scheinwerfereinstellungen, Reifen, Scheiben). Wichtig ist, dass man Fahrzeuge regelmässig in den Service gibt und von einer Fachperson warten lässt – zusätzlich zu den amtlichen periodischen Prüfpflichten. 

Als Zweites bedeutet das, dass Fahrzeuge die Sicherheit im Strassenverkehr in keiner Weise beeinträchtigen dürfen. Das ist sehr weit gefasst und beinhaltet beispielsweise das Entfernen von Schnee und Eis, dass Fahrzeuge nicht überladen werden dürfen und die Ladung sowie Personen korrekt gesichert werden müssen. Es greift jedoch auch in jeder anderen Situation, in der durch das Fahrzeug eine Gefährdung oder Beeinträchtigung für andere ausgeht.

Es lohnt sich, vor der Fahrt kurz die wichtigsten Punkte durchzugehen: Funktionieren die Lichter und sind sie sauber? Ist das Kennzeichen lesbar? Ist das nötige Zubehör wie Pannensignal, Leuchtweste usw. vorhanden? Sind die Fenster sauber, enteist, klar und im Gegenlicht ohne Kratzer? Beeinträchtigt nichts die Sicht? Gleiches gilt für Rück- und Aussenspiegel. Falls es nicht das eigene Auto ist: Wie weit reicht der tote Winkel? Weiter kann auch das «WOLKE»-Schema helfen (Wasser, Oel, Luft, Kraftstoff, Elektrik).

Je nach Fahrzeugart können zusätzliche Punkte dazukommen, beispielsweise für Motorräder oder bei einem Anhänger.

Welche Bedeutung hat die Betriebssicherheit für die Unfallprävention?

Wer mit einem Fahrzeug unterwegs ist, das nicht den Anforderungen der Betriebssicherheit entspricht, trägt ein erhöhtes Unfallrisiko – und macht sich strafbar. Umgekehrt ist die Betriebssicherheit also unabdingbar für die Unfallprävention.

Es gibt verschiedene Szenarien, wie Art. 29 SVG von der Polizei und von den Gerichten durchgesetzt wird. Einige Beispiele: 

Die Polizei kann die Weiterfahrt verbieten, das Fahrzeug sicherstellen und bei groben und besonders gefährlichen Verletzungen wichtiger Verkehrsregeln den Führerausweis auf der Stelle vorsorglich abnehmen (Art. 54 Abs. 1 und 4 SVG). 

Wer ein Fahrzeug fährt, bei dem man hätte bemerken müssen, dass es nicht betriebssicher ist, wird mit einer Busse bestraft (Art. 93 Abs. 2 und Art. 219 Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge, VTS). In extremen Fällen ist eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine hohe Geldstrafe möglich. Zusätzlich kann z. B. der Führerausweis entzogen werden. Dazu kommen jeweils die Verfahrenskosten und ein möglicher Regress (Rückgriff) der Versicherung bei einem Unfall.

Es können sich Fahrerinnen und Fahrer, aber auch Fahrzeughalter, vorgesetzte Personen und all jene strafbar machen, die Änderungen an einem Fahrzeug vornehmen oder notwendige Wartungsarbeiten unterlassen.

Beispiel aus der Praxis

Guckloch

Erika Mustermann lenkte einen Personenwagen im frühmorgendlichen Berufsverkehr, wo auch Fussgängerinnen und Fussgänger unterwegs waren. An der Frontscheibe war nur ein Guckloch von etwa 15 × 25 cm Grösse freigekratzt. Die restlichen Scheiben, inklusive Seitenscheiben, waren vollständig mit Eis bedeckt.

Das Bundesgericht bestätigt eine grobe Verkehrsregelverletzung – unter anderem, weil es sehr gefährlich für andere Verkehrsteilnehmende sein kann. Nebst bedingter Geldstrafe und einer Busse bedeutet das auch ein separates Verfahren bezüglich Führerausweisentzug. Bei einem Unfall hätte die Versicherung ausserdem die Möglichkeit gehabt, Regress zu nehmen (Urteil Bundesgericht 6B_672/2008 vom 16.01.2009). 

Übrigens ist nicht nur eine Fahrt mit Guckloch strafbar: Es reicht bereits ein schmaler Streifen Eis von einigen Zentimetern auf der Frontscheibe aus, dass die Betriebssicherheit nicht gegeben ist (Urteil Bundesgericht 6B_1326/2017 vom 13.03.2018).

Profiltiefe der Reifen

Max Muster lenkte einen Personenwagen, bei dem drei Reifen ungenügende Profiltiefen aufwiesen. Beim linken Vorderreifen war ausserdem stellenweise das Gewebe sichtbar. Er fuhr nur eine kurze Distanz mit niedriger Geschwindigkeit und bei gutem Wetter. Die Verwaltungsbehörde sah darin eine grobe Verkehrsregelverletzung. Da Max Muster in den letzten fünf Jahren bereits einmal der Führerausweis entzogen worden war, entzog die Verwaltungsbehörde den Führerausweis für 6 Monate (Urteil Bundesgericht 1C_282/2011 vom 27.9. 2011).

Mehr Informationen 

Viele Sicherheitstipps zum Thema liefern die folgenden Ratgeber der BFU:

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