Wer in einem Fahrzeug mit Sicherheitsgurten unterwegs ist, muss diese während der Fahrt tragen. Das gilt für fahrzeugführende wie auch für mitfahrende Personen. Kinder unter 12 Jahren oder kleiner als 150 cm müssen zusätzlich mit einem geeigneten Rückhaltesystem wie einer Babyschale oder einem Kindersitz gesichert werden.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Gurtentragpflicht gilt auf Vorder- und Rücksitzen.
- Kinder unter 12 Jahren oder unter 150 cm Körpergrösse müssen zusätzlich mit einem geeigneten Kindersitz gesichert werden.
- Das Nichttragen eines Sicherheitsgurts kann rechtliche und versicherungsrechtliche Folgen haben.
- Sicherheitsgurte gehören zu den wirksamsten Schutzmassnahmen im Strassenverkehr.
Gesetzestext
Die Grundlage für die Gurtentragpflicht bildet Art. 3a Abs. 1 und 4 der Verkehrsregelnverordnung (VRV).
Gibt es Ausnahmen?
Das Gesetz sieht einige Ausnahmen bei der Gurtentragpflicht vor. Dazu gehört insbesondere der fahrplanmässige regionale Personenverkehr, etwa in Linienbussen oder Postautos. In Reisecars gilt die Gurtentragpflicht hingegen grundsätzlich weiterhin.
Unabhängig von der gesetzlichen Pflicht erhöht ein angelegter Sicherheitsgurt den Schutz bei einem Unfall erheblich.
Wer ist verantwortlich, wenn mitfahrende Personen nicht angegurtet sind?
Lenkende und mitfahrende Personen sind grundsätzlich selbst dafür verantwortlich, den Sicherheitsgurt zu tragen. Wer ohne Gurt fährt, kann mit einer Ordnungsbusse von CHF 60.– gebüsst werden (Anhang 1, Ziffer 312.1, 312.2 und 800.1 Ordnungsbussenverordnung [OBV]).
Fahrzeugführende sind zusätzlich dafür verantwortlich, dass Kinder korrekt gesichert sind. Verstösse können neben einer Busse auch eine Geld- oder Freiheitsstrafe sowie einen Ausweisentzug nach sich ziehen.
Welche weitere Folgen kann es haben, wenn ich keinen Gurt trage?
Das Bundesgericht betrachtet das Nichttragen eines Gurtes als grobfahrlässiges Verhalten. Daher kann unter Umständen auch die Leistung der Unfallversicherung gekürzt werden (Urteil Bundesgericht 118 V 305).
Welche Bedeutung hat das Tragen eines Sicherheitsgurts für die Unfallprävention?
Der Sicherheitsgurt ist eine einfache, aber sehr wirksame Schutzmassnahme. Denn mit einem Sicherheitsgurt verdoppelt sich die Überlebenschance bei einem Unfall.
Der Gurt muss jedoch straff genug angelegt sein. Dicke Kleider wie z. B. Winterjacken schränken die Funktion ein. Das gilt auch für Kinder.
Beispiele aus der Praxis
Defekter Gurt
Eine Beifahrerin wurde bei einem Unfall aus dem Fahrzeug geschleudert und erlitt schwere Verletzungen. Sie hatte keinen Gurt getragen und gab an, der Gurt sei defekt gewesen. Das Gericht beurteilte ihr Verhalten als grobfahrlässig. Es sei nicht ersichtlich, wieso sie gezwungen gewesen sein sollte, die Fahrt ohne Gurt anzutreten. Das damit verbundene Risiko habe sie bewusst in Kauf genommen.
Die Kürzung der Versicherungsleistungen um 10 % war daher zulässig (Urteil Kantonsgericht VD ZA20.038125).
An der roten Ampel
Ein Taxifahrer gurtete sich beim Halt an einer roten Ampel ab, um eine Visitenkarte für seinen Fahrgast hervorzunehmen. Er wurde wegen Nichttragen des Sicherheitsgurtes gebüsst, da «während der Fahrt» auch das Halten vor einer roten Ampel umfasst (Urteil Bundesgericht 137 IV 290).
[h2] Mehr Informationen
Weitere Sicherheitstipps zum Thema liefern die Ratgeber «Sicherheitsgurt und Kopfstützen» sowie «Kindersitz».