Wer Kinder in Fahrzeugen mitführt, ist dafür verantwortlich, diese richtig zu sichern. Das gilt auch bei Schülertransporten – egal ob in einem Auto oder einem Schulbus.
Das Wichtigste in Kürze
- Wer fährt, ist verantwortlich, Kinder korrekt zu sichern.
- Für Kinder unter 12 Jahren oder unter 150 cm Körpergrösse ist ein geeigneter Kindersitz Pflicht.
- Je nach Situation gelten Ausnahmen.
- Ein Kindersitz schützt nur, wenn er korrekt installiert und verwendet wird.
Gesetzestext
Wer fährt, ist dafür verantwortlich, Kinder unter 12 Jahren oder kleiner als 150 cm richtig zu sichern (Art. 3a Abs. 1 und 4 Verkehrsregelnverordnung VRV).
Kinder müssen auf Plätzen mit Sicherheitsgurten mit einer geeigneten Kinderrückhaltevorrichtung, z. B. einem Kindersitz, gesichert werden. Je nach Alter, Grösse und Gewicht des Kindes kann das z. B. eine Babyschale oder ein Sitzerhöher mit oder ohne Rückenlehne und/oder Seitenschutz sein. Die Kinderrückhaltevorrichtung muss gemäss UNECE-Reglement Nr. 44 (Version 03 oder 04) oder gemäss UNECE-Reglement Nr. 129 zugelassen sein (Art. 3a Abs. 4 VRV). Es dürfen nur so viele Personen mitgeführt werden, wie Plätze für das entsprechende Fahrzeug bewilligt sind (Feld 27 im Fahrzeugausweis).
Wichtig ist ebenfalls, dass die Fahrerin oder der Fahrer durch die Kinder nicht abgelenkt wird (Art. 31 Abs. 3 des Strassenverkehrsgesetzes SVG).
Gibt es Ausnahmen?
In bestimmten Fällen ist kein Kindersitz erforderlich:
- Ab 12 Jahren oder ab 150 cm Körpergrösse
- In Cars oder auf speziell zugelassenen Kindersitzplätzen ab 4 Jahren
- Auf Sitzplätzen mit Beckengurten ab 7 Jahren
In diesen Fällen reicht das Sichern mit den vorhandenen Sicherheitsgurten. Im öffentlichen Verkehr kann auf eine zusätzliche Sicherung verzichtet werden. Auch medizinische Gründe können eine Ausnahme rechtfertigen.
Welche Folgen kann es für Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführer haben, wenn mitfahrende Kinder nicht oder nicht korrekt gesichert werden?
Werden Kinder nicht oder falsch gesichert, kann das rechtliche Folgen haben:
- Ordnungsbusse
- Strafrechtliche Konsequenzen (z. B. Freiheitsstrafe bei konkreter Gefährdung)
- Leistungskürzungen bei Versicherungen
Gerichte werten fehlende Sicherung häufig als Verschärfung der Unfallfolgen.
Was kann ich tun, wenn ich unsicher bin bezüglich korrekter Sicherung?
Sind Sie unsicher, wie ein Kind korrekt gesichert wird? Der Ratgeber «Kindersitze» bietet eine gute Orientierung. Bei komplexen Fällen empfiehlt es sich, das kantonale Strassenverkehrsamt zu kontaktieren.
Ich nehme fremde Kinder im Auto mit. Muss ich einen Spezialausweis haben?
Wer Kinder transportiert, benötigt grundsätzlich einen gültigen Führerausweis der entsprechenden Fahrzeugkategorie. Für bestimmte Personentransporte – auch Schülertransporte – gelten zusätzliche Anforderungen.
Wird ein Fahrzeug mit mehr als acht Sitzplätzen eingesetzt, ist ein Fähigkeitsausweis erforderlich. Weiterführende Informationen dazu finden Sie im Merkblatt der Vereinigung der Strassenverkehrsämter. Im Zweifel empfiehlt es sich, das zuständige Strassenverkehrsamt zu kontaktieren.
Welche Bedeutung hat die Sicherung von Kindern in Fahrzeugen für die Unfallprävention?
Die richtige Sicherung von Kindern im Fahrzeug ist entscheidend für deren Sicherheit. Ungesicherte Kinder haben ein deutlich höheres Risiko, sich bei einem Unfall schwer zu verletzen. Mit einfachen Massnahmen – insbesondere korrekt verwendeten Kindersitzen – lässt sich dieses Risiko wirksam reduzieren.
Beispiel aus der Praxis
Ein Vater transportierte seinen siebenjährigen Sohn ungesichert im Kofferraum. Das Gericht bewertete dieses Verhalten als grob rücksichtslos, da das Risiko schwerer Verletzungen erheblich erhöht wurde. Es bestätigte deshalb eine grobe Verletzung der Verkehrsregeln (Entscheid des Kantonsgerichts Basel-Landschaft vom 27.2.2024 [460 23 5]).
Mehr Informationen
Alles zum Thema Kindersitze lesen Sie in unserem Ratgeber «Kindersitz – Kinder im Auto richtig sichern».