Ratgeber

Trampolinpark Verhalten, Planung, Unterhalt

Im Trampolinpark geht die Post ab. Die BFU liefert die wichtigsten Tipps für sicheres Springen im Park. Sie zeigt auch, wie die Betreiberinnen und Betreiber von Trampolinparks während der Planung, beim Bau und Betrieb für Sicherheit sorgen können.

Die 5 wichtigsten Tipps

  • Nur beaufsichtigte Hallen besuchen
  • Sich nach Hallenregeln erkundigen und diese einhalten
  • Aufwärmen nicht vergessen
  • Kinder beaufsichtigen und bei unkontrollierten oder zu ehrgeizigen Sprüngen eingreifen
  • Für Betreiber von Parks: Bereits in der Planung Sicherheitsaspekte berücksichtigen

Aufsicht im Trampolinpark – das A und O für Sicherheit

Egal ob Gross oder Klein – Trampolinparks machen enorm viel Spass. Gerade bei Kindern und Jugendlichen kommt es aber auch immer wieder zu Verletzungen.

Dem können Eltern und Betreuungspersonen entgegenwirken, indem sie die Kinder beaufsichtigen. Eingreifen ist bei unkontrolliertem Springen, zu ehrgeizigen Kunststücken und bei Ermüdungserscheinungen angebracht – dies verhindert viele Unfälle.

Zusätzliche Sicherheit bieten Trampolinparks, bei denen Personal die Anlagen ebenfalls beaufsichtigt. Es lohnt sich deshalb, sich im Voraus nach beaufsichtigten Parks zu erkundigen.

Regeln für die Sicherheit

In jedem Trampolinpark gibt es Verhaltensregeln, um Unfälle zu verhindern. Vor dem ersten Sprung ist es deshalb empfehlenswert, einen Blick auf die Regeln zu werfen. Einige Klassiker:

  • Auf dem Trampolin alleine springen – sonst drohen Zusammenstösse
  • Mit der richtigen Sportkleidung und passenden Anti-Rutschsocken springen
  • Lange Haare zusammenbinden
  • Brillen, Uhren und Schmuck ablegen
  • Kaugummis und Bonbons entsorgen
  • Nicht einfach loslegen, sondern sich zuerst aufwärmen
  • Regelmässig Pause machen

Übrigens: Viele Trampolinparks bieten Kurse und Coachings für sicheres Trampolinspringen an. So lernt man, richtig zu springen und zu landen. Wer sich diese Tipps zu Herzen nimmt, dem steht dem Spass im Trampolinpark nichts mehr im Weg.

Für Betreiberinnen und Betreiber von Trampolinparks

Überlegungen zur Sicherheit gehören bereits in die Planungsphase eines Trampolinparks. Die BFU empfiehlt, die Anforderungen der Norm SN EN ISO 23659 «Sport- und Freizeitanlagen – Trampolinparks – Sicherheitstechnische Anforderungen» zu berücksichtigen. Dort sind alle für die Sicherheit wichtigen Punkte beschrieben. Die Norm löst die von der BFU erarbeitete Fachdokumentation ab, die bisher empfohlen wurde.

Für J+S-Leiterinnen und -Leiter

Wer sich an die Grundsätze von J+S und der BFU hält, leistet nicht nur einen wertvollen Beitrag zur Unfallprävention, sondern kann auch das Risiko einer strafrechtlichen Verurteilung oder von zivilrechtlichen Haftungsansprüchen in engen Grenzen halten.

Ihr BFU-Kontakt

Evangelos  Marcoyannakis

Evangelos Marcoyannakis

Berater Sport und Bewegung

Publikationen

  • Präventionstipps

    Trampolinspringen – Trampolinpark und Gartentrampolin

    Broschüre A7 | 14 Seiten | 3.135
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