Arrêt du: 15 mai 2019
N° de procédure: 6B_276/2019

Sachverhalt
In einem Kreisel kam es zu einer Kollision zwischen dem Fahrradfahrer A., der links in der Spur fuhr, und einem Auto, das durch den Kreisel fuhr. A. verlor beim Sturz das Bewusstsein und erlitt eine Schulterblattfraktur mit bleibenden Schulterschmerzen sowie einen Tinnitus.

Prozessgeschichte
Der Autolenker X. wurde in der Folge wegen fahrlässiger Körperverletzung (Art. 125 StGB) strafrechtlich verurteilt und die Vorinstanz schützte dieses Urteil. X. erhob daraufhin Beschwerde vor Bundesgericht, welches diese abweist.

Für die Prävention entscheidende Erwägungen des Bundesgerichts

  • Zu Recht habe die Vorinstanz auf das Gutachten des Dynamic Test Center (DTC) abgestellt, wonach die Ausführungen des Fahrradfahrers für plausibler als diejenigen des Automobilisten zu erachten seien, da die starke Deformation des Velohinterrades auf eine Kollision mit dem Auto und nicht nur auf ein Streifen zurückzuführen sei.
  • Weiter sei es nicht nachvollziehbar, weshalb ein 63-jähriger Rentner, welcher sich ohne Eile mit dem Fahrrad auf dem Weg ins Schwimmbad befunden habe, mit einer derart viel höheren Geschwindigkeit hätte fahren sollen, wie dies von X. dargelegt worden sei.
  • X. müsse sehr wohl Fahrlässigkeit vorgeworfen werden; denn er habe zugegeben, dass er abgelenkt gewesen sei, seine Aufmerksamkeit nicht auf den Verkehr gerichtet und den Fahrradfahrer zu spät gesehen habe, sodass er mit diesem kollidiert sei.

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