Arrêt du: 9 mars 2020
N° de procédure: 6B_761/2019

Sachverhalt
Früh mogens an einem Dezembertag hat A einen Verkehrsunfall verursacht, indem er trotz völlig vereister Scheiben rückwärts aus der Hauseinfahrt auf die Strasse gefahren ist und einer vortrittsberechtigten Mofalenkerin den Weg abgeschnitten hat. Diese ist gestürzt und hat sich dabei verletzt.

Prozessgeschichte
In letzter kantonaler Instanz wurde A deswegen wegen mehrfacher grober Verletzung der Verkehrsregeln durch Missachtung des Vortritts und durch Inverkehrbringen eines nicht betriebssicheren Fahrzeugs zu einer bedingten Geldstrafe sowie zu einer Busse von Fr. 2000.-, ersatzweise zehn Tage Freiheitsstrafe, verurteilt. Er wehrte sich dagegen erfolglos bis vor Bundesgericht.

Für die Prävention entscheidende Überlegungen des Bundesgerichts

  • Gemäss Bundesgericht hat A der vortrittsberechtigten Mofalenkerin mit seiner Fahrweise den Vortritt genommen und damit eine wichtige Verkehrsvorschrift schwer missachtet und die Verkehrssicherheit ernsthaft gefährdet. Indem A rückwärts auf die Hauptstrasse einbog, obwohl sich ihm auf beiden Fahrspuren ein Fahrzeug näherte, handelte er rücksichtslos.
  • Der Führer, der sein Fahrzeug in den Verkehr einfügen, wenden oder rückwärtsfahren will, darf andere Strassenbenützer nicht behindern; diese haben den Vortritt (Art. 36 Abs. 4 SVG). Im Fall einer Sichtbehinderung hat sich der Vortrittsbelastete nur sehr langsam und sehr vorsichtig hineintastend zu bewegen. Es liegt an ihm, die nach den Umständen und Sichtverhältnissen gebotenen Massnahmen zu treffen, um eine Beeinträchtigung oder Gefährdung herannahender Vortrittsberechtigter zu verhindern.

Notre recueil d’arrêts du Tribunal fédéral

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