Nach bestandener Führerprüfung erhalten Neulenkende den Führerausweis auf Probe. Während der dreijährigen Probezeit gelten strengere Regeln. Welche das sind und weshalb die Probezeit nützlich ist, um Neulenkende und andere Verkehrsteilnehmende zu schützen, lesen Sie hier.

Das Wichtigste in Kürze

  • Beim Führerausweis auf Probe gelten während einer Bewährungsphase strengere Regeln für Neulenkende.
  • Bei Annullierung: Nach 1-jähriger Sperrfrist muss man ein teures verkehrspsychologisches Gutachten bestehen, um erneut zur Führerprüfung zugelassen zu werden.
  • Die Probezeit dient dazu, Neulenkende und andere Verkehrsteilnehmer zu schützen.

Gesetzestext

Nach bestandener Führerprüfung erhalten Neulenkerinnen und Neulenker den Führerausweis für Motorräder und Autos für drei Jahre auf Probe. Im ersten Jahr muss der Weiterbildungskurs (WAB) besucht werden. 

Die Probezeit verlängert sich um ein Jahr, wenn der Führerausweis wegen einer mittelschweren oder schweren Widerhandlung gegen die Verkehrsregeln entzogen wird. Bei einer weiteren mittelschweren oder schweren Widerhandlung wird der Ausweis annulliert und er verfällt.

Nach einer Sperrfrist von einem Jahr muss im Rahmen eines verkehrspsychologischen Gutachtens abgeklärt werden, ob man noch ein Motorfahrzeug lenken darf. Falls die Fahreignung bejaht wird, muss der Führerausweis zuerst vollständig neu erworben werden; die Probezeit beginnt danach von neuem. Bei fehlender Fahreignung hat man diese Möglichkeit nicht.

Nach einer dreijährigen Fahrpraxis ohne gröbere Verkehrsregelverstösse und dem absolvierten WAB-Kurs endet die Probezeit und man erhält den definitiven Führerausweis.

Der vollständige Wortlaut von Art. 15a Strassenverkehrsgesetz (SVG) ist hier ersichtlich.

Was sind mittelschwere und schwere Widerhandlungen?

Mittelschwere oder schwere Widerhandlungen können z. B. sein: 

  • Wenn man deutlich zu schnell fährt
  • Wenn man kurz abgelenkt ist (z. B. Urteil 603 2022 60 vom 6. Juli 2022)
  • Wenn man nicht als fahrfähig gilt, z. B. wegen Übermüdung, Alkohol, Drogen oder gewisser Medikamente
  • Wenn man etwas Unerlaubtes macht, das für andere Personen gefährlich sein kann (Art. 16 b SVG) 

Welche Bedeutung hat der Führerausweis auf Probe für die Unfallprävention?

Der Führerausweis auf Probe hat die Funktion einer Bewährungsphase. Denn unerfahrene Lenkerinnen und Lenker haben ein erhöhtes Unfallrisiko. Zusammen mit der obligatorischen Weiterbildung sollen so die Neulenkenden stärker geschützt und gefördert werden. 

Die Regeln während der Probezeit sind strenger. So gilt für Neulenkende ein explizites Alkoholverbot am Steuer. Ausserdem sind die Konsequenzen härter: Der Ausweis kann nicht nur entzogen, sondern auch annulliert werden. Wird der Führerausweis auf Probe während der Probezeit annulliert, verliert man auch die Führerausweise und Lernfahrausweise aller anderen Kategorien. Das gilt grundsätzlich auch für Spezialkategorien wie z. B. die Kategorie M (schnelle E-Bikes).

Aus Sicht der Unfallprävention stellt der Führerausweis auf Probe ein wirksames Instrument zur Erhöhung der Verkehrssicherheit dar. Durch die befristete Erteilung und die daran geknüpften Bedingungen wird eine verantwortungsvolle Fahrpraxis gefördert. Der Führerausweis auf Probe schafft klare Anreize, sich an die Verkehrsregeln zu halten und allfälliges Fehlverhalten frühzeitig zu korrigieren. 

Beispiel aus der Praxis

Max Muster ist von Beruf Strassenbauer mit dem dafür nötigen Ausweis. Er besass auch einen Ausweis Kat. A1 (welcher bereits einmal entzogen wurde). Danach machte er seinen Führerausweis Kat. B.

In der Probezeit lenkte er allerdings einen Personenwagen unter Einfluss von Cannabis und in leicht angetrunkenem Zustand. Es folgte ein Entzug des Führerausweises für sechs Monate sowie eine Verlängerung der Probezeit um ein Jahr (Art. 33 und 35 Verkehrszulassungsverordnung VZV).

Kurze Zeit später erfolgte die zweite Widerhandlung: erneutes Fahren unter Einfluss von Cannabis und Telefonieren ohne Freisprechanlage. 

Die Strafe war teuer, aber es hatte für Max Muster noch weiter gehende Konsequenzen: Der Führerausweis auf Probe Kat. B sowie jener der Kat. A1 wurden annulliert. Das Bundesgericht hat entschieden, dass er auch die Spezialkategorien F, G und M nicht mehr lenken darf, obwohl er beruflich darauf angewiesen war (35a Abs. 2 und 24a VZV). Bundesgerichtsentscheid Februar 2015 1C_67/2014 E.2.2. 

Mehr Informationen

Wie kommen Neulenkende am sichersten durch die Probezeit? Der Ratgeber «Sicher durch die Probezeit» fasst die wichtigsten Tipps zusammen.

Hintergrundinformationen zu den häufigsten Risiken im Strassenverkehr liefert die entsprechende Dossier-Seite.

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