Ratgeber

Patrouilleure am Fussgängerstreifen Den Schulweg sicher machen

Das Überqueren von Strassen ist für Kinder besonders schwierig. Erwachsene können ihnen dabei als Patrouilleurinnen und Patrouilleure helfen. Wichtig: Seit Anfang 2023 läuft die Unfallversicherung der Patrouilleurinnen und Patrouilleure über den TCS. Die Plattform des TCS zur Mutation der Versicherungen steht per Anfang Juli 2023 zur Verfügung.

Die 3 wichtigsten Tipps

  • Wollen Sie den Schulweg sicherer machen? Werden Sie Patrouilleurin oder Patrouilleur.
  • Gut zu wissen: Patrouilleurinnen und Patrouilleure können sich einer Kollektiv-Unfall- und Haftpflichtversicherung anschliessen.
  • Als Verkehrsinstruktorin: für mehr Sicherheit auf dem Schulweg einen Verkehrsdienst auf die Beine stellen.

Patrouilleure – sicher Strassen überqueren

Der Dienst als Patrouilleurin oder Patrouilleur ist abhängig vom Stundenplan. Er beginnt 10 bis 15 Minuten vor Schulbeginn bzw. 2 bis 3 Minuten vor Schulschluss. Der Dienst endet, nachdem ein Grossteil der Kinder die Strasse überquert hat.

Patrouilleurinnen und Patrouilleure tragen spezielle Kleidung und Ausrüstung. Diese stellen die zuständigen Gemeinden oder Verkehrsinstruktoren der Polizei zur Verfügung.

Die BFU empfiehlt, Erwachsene als einzusetzen.

So werden Sie Patrouilleur

Der Verkehrsdienst ist in der Signalisationsverordnung gesetzlich verankert. Die Anweisungen sind verbindlich. Die zuständige Polizei muss den Verkehrsdienst bewilligen.

Die Ausbildung zum Patrouilleur, zur Patrouilleurin leiten Verkehrsinstruktorinnen und Verkehrsinstruktoren der lokalen und kantonalen Polizei. Wer Interesse hat, meldet sich direkt dort.

Versicherung durch Verkehrsinstruktor

Patrouilleurinnen und Patrouilleure können sich kostenlos versichern lassen:

  • Kollektive Unfallversicherung in Ergänzung zur privaten Krankenkasse, private Abteilung im Spital.
  • Zusätzlich gewisse Kapitalleistungen im Invaliditäts- oder Todesfall.
  • Haftpflichtversicherung bei Personen- oder Sachschaden inklusive Rechtsschutz in einem eventuellen Strafverfahren.
  • Die Versicherungen sind ab der Anmeldung 12 Monate gültig.

Wer Patrouilleurin oder Patrouilleur werden will, muss bereits ab dem Zeitpunkt der Ausbildung versichert sein. Die Versicherungsanmeldungen übernehmen die Verkehrsinstruktoren der Polizei. Die Versicherung ist für Patrouilleurinnen und Patrouilleure kostenlos.

Seit Anfang 2023 sind die angemeldeten Personen über den TCS versichert. Der Fonds für Verkehrssicherheit (FVS) hat diese Aufgabe neu dem TCS übertragen. Unfälle und Schäden sind unverzüglich der privaten Versicherung resp. Krankenkasse zu melden. Sollten nicht alle Schäden oder Kosten durch die eigene Versicherung resp. Krankenkasse gedeckt sein, dann ist der TCS über sro@tcs.ch zu kontaktieren.

Für Verkehrsinstruktorinnen und -instruktoren

Helfen Sie mit, damit die Schulkinder sicher ankommen. Organisieren Sie einen Verkehrsdienst auf dem Schulweg. Die BFU hat für Sie dazu zwei Formulare vorbereitet:

Patrouilleurinnen und Patrouilleure versichern

Versichern Sie die Freiwilligen für den Fall der Fälle. Erstellen Sie auf www.bfu.ch ein Konto und melden Sie sich an. Im Loginbereich können Sie via «Pedibus und Patrouilleure/-innen» Personen für die Versicherung anmelden.

Wichtig: Der FVS hat die Versicherung der Freiwilligen per Anfang 2023 dem TCS übertragen. Seit dem 1. Januar 2023 sind die als Patrouilleurinnen und Patrouilleure angemeldeten Personen über den vom TCS beauftragen Versicherer versichert.

Neue Plattform des TCS ab dem 1. Juli 2023

Der TCS entwickelt momentan eine ähnliche Plattform wie jene der BFU, damit Sie Mutationen und neue Patrouilleurinnen und Patrouilleure  melden können. Diese Plattform wird ab dem 1. Juli 2023 zur Verfügung stehen.

In der Zwischenzeit steht Ihnen nach wie vor die BFU-Plattform zur Verfügung. Erst Ende Juni werden Ihre Daten auf die neue Plattform des TCS übertragen und vom TCS übernommen.

Sie werden von uns persönlich per Mail informiert, sobald die neue Plattform in Betrieb ist und der Zeitpunkt des Datentransfers bekannt ist. Sie erhalten dann auch die Möglichkeit, einen Datentransfer abzulehnen. Weitere Informationen folgen zu gegebener Zeit.

Eine Unfallmeldung einer auf der BFU-Plattform gemeldeten Person muss hingegen neu ab sofort bei sro@tcs.ch erfolgen.

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