Gefahren nicht unterschätzen
E-Trottinett Segway und Co. liegen im Trend. Auch wenn das Fahren damit ganz einfach aussieht: Man fällt damit leichter hin, als man denkt. Viele Trendfahrzeuge sind schnell und verlangen einiges an Balance.
Deshalb ist es wichtig, sich zu schützen: Helm auf dem Kopf und je nach Gerät Schoner an den Handgelenken, Ellbogen und Knien. Wenn Sie im Verkehr unterwegs sind, machen Sie sich gut sichtbar, z. B. mit heller Kleidung, reflektierenden Accessoires oder einer tragbaren Lampe.
Heute sind in der Schweiz nur einige E-Trottinette und Stehroller (Segways) für den Verkehr zugelassen. Mit den übrigen Geräten darf man ausschliesslich auf privaten Grundstücken fahren.
E-Trottinett
Einige E-Trottinette sind für den Verkehr zugelassen – aber nicht alle. Vor dem Kauf können Sie das im Fachhandel klären. Ist ein E-Trottinett für den Verkehr zugelassen, gelten dieselben Regeln wie für Velos. Das heisst auch: Wer mit einem solchen E-Trottinett unterwegs ist, muss die Velowege und -streifen nutzen. Fahren auf dem Trottoir ist nur erlaubt, wenn das auch für Velos erlaubt ist.
Ist ein E-Trottinett nicht für den Verkehr zugelassen, darf man damit nur auf Privatgrundstücken fahren.
- Die durch reine Motorenleistung erreichte Höchstgeschwindigkeit beträgt 20 km/h.
- Das Mindestalter beträgt 14 Jahre. Jugendliche bis 16 Jahre dürfen nur damit fahren, wenn sie den Mofa-Ausweis besitzen.
- Ein Kontrollschild ist nicht erforderlich.
- Seit 1. April 2022 müssen E-Trottinette mit Licht fahren – auch am Tag.
Stehroller (z. B. Segway)
Stehroller sind selbstbalancierende Fahrzeuge mit elektrischem Antrieb. Einige Stehroller sind für die Nutzung im Verkehr zugelassen. Vor dem Kauf können Sie dies ebenfalls im Fachhandel klären. Auch für Stehroller gelten die gleichen Verkehrsregeln wie für Velofahrer.
- Die durch reine Motorenleistung erreichte Höchstgeschwindigkeit beträgt 20 km/h.
- Auch hier gilt das Mindestalter von 14 Jahren und der Besitz des Mofa-Ausweises für Jugendliche bis 16 Jahre.
- Ein Kontrollschild ist erforderlich.
- Seit 1. April 2022 müssen Stehroller mit Licht fahren – auch am Tag.
Monowheel und Hoverboard
Monowheels und Hoverboards sind ebenfalls selbstbalancierende Geräte. Aktuell sind sie nicht für den Verkehr zugelassen und dürfen daher nur auf privaten Arealen benützt werden. Auf Trottoirs, in Fussgängerzonen, auf Radwegen und im Strassenverkehr sind sie verboten.
E-Skateboard
E-Skateboards sind aktuell nicht für den Verkehr zugelassen. Das bedeutet, sie dürfen nur auf privaten Arealen benützt werden. Auf Trottoirs, in Fussgängerzonen, auf Radwegen und im Strassenverkehr sind sie verboten.
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