Leitende von Jugend und Sport sind Vorbilder
Egal ob im Lager, Fussballtraining oder bei Ausflügen mit Kindern und Jugendlichen: Für J+S-Leiterinnen und -Leiter stehen bei jeder Aktivität Sicherheitsüberlegungen an. Wer sich an die Grundsätze von Jugend und Sport und der BFU hält, leistet nicht nur einen wichtigen Beitrag zur Unfallprävention. Auch das Risiko einer strafrechtlichen Verurteilung sowie von zivilrechtlichen Haftungsansprüchen lässt sich so in engen Grenzen halten.
J+S-Leitende, aber auch J+S-Nachwuchstrainerinnen und -trainer haben eine Obhutspflicht. Wenn sie mit Kindern und Jugendlichen Sport treiben, übernehmen sie die Verantwortung für deren Unversehrtheit. Das heisst: Sie müssen alle erforderlichen und zumutbaren Vorsichtsmassnahmen treffen, damit die Kinder und Jugendlichen körperlich und psychisch unverletzt bleiben. Und klar ist: J+S-Leitende und Nachwuchstrainer sind Vorbilder und gehen mit gutem Beispiel voran.
Die vorliegenden Sicherheitsbestimmungen gelten für alle J+S-Aktivitäten. Sie bilden Leitplanken, innerhalb deren Leiterinnen und Leiter unter Berücksichtigung der jeweiligen Situation ihre Entscheide fällen.
Für sämtliche J+S-Sportarten wurden Merkblätter mit unfallpräventiven Massnahmen erstellt.
Mehr Informationen