Es gelten unterschiedliche Regeln, wo elektrische Trendfahrzeuge wie E-Trottinett oder E-Skateboard fahren dürfen. Ein Überblick.

Elektrische Trendfahrzeuge

Die zwei ausschlaggebenden Bedingungen, die entscheiden, welches Fahrzeug wo fahren darf: Kann das Fahrzeug einer gesetzlichen Fahrzeugart zugeordnet werden (z. B. Motorfahrrad)? Und erfüllt das Fahrzeug alle dafür notwendigen Voraussetzungen? E-Trendfahrzeuge lassen sich wie folgt unterteilen:

E-Trottinette

Wenn E-Trottinette u. a über Rahmen, Lenkstange, Gabeln und Räder verfügen, die genügend stark gebaut sind, gelten sie nach Art. 18 Bst. b VTS als Leicht-Motorfahrräder.

Das sind Fahrzeuge mit höchstens 0,5 kW Motorleistung, einer ohne menschliche Muskelkraft – also mit reiner Motorleistung – erreichbaren sog. bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 20 km/h sowie einer allfälligen Tretunterstützung, die bis höchstens 25 km/h wirkt.

  • Mindestalter: 14 Jahre
  • Führerausweis: 14–16 Jahre: Kat. M; ab16 Jahren: keinen
  • Helm: Nicht erforderlich, aber empfohlen
  • Typengenehmigung*: Nicht erforderlich
  • Kontrollschild: Nicht erforderlich

Elektro-Stehroller (auch Monowheel, Smart Wheel usw.)

Elektro-Stehroller werden in Art. 18 Bst. d VTS aufgeführt. Sie werden als einplätzige, selbstbalancierende Fahrzeuge mit elektrischem Antrieb und einer Motorleistung von insgesamt höchstens 2,00 kW definiert. Die Motorleistung wird zu einem wesentlichen Teil für das Halten der Balance des Fahrzeugs eingesetzt.

Sie erreichen eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von höchstens 20 km/h. Sie müssen u. a. über eine Typengenehmigung verfügen und mit einem Mofa-Kontrollschild und Fahrzeugausweis versehen sein.

  • Mindestalter: 14 Jahre
  • Führerausweis: 14–16 Jahre: Kat. M; ab 16 Jahren: keinen
  • Helm: Nicht obligatorisch, aber empfohlen
  • Typengenehmigung*: Erforderlich
  • Kontrollschild: Erforderlich

Monowheels und Smart Wheels sind ebenfalls selbstbalancierende Geräte und könnten daher als Elektro-Stehroller gelten. Weil sie aktuell über keine Typengenehmigung verfügen und/oder die technischen Anforderungen nicht einhalten, sind sie bisher nicht zugelassen.

E-Skateboard

E-Skateboards werden nicht ausschliesslich durch Körperkraft angetrieben. Sie haben keine Lenkstange, sind nicht selbstbalancierend und können aufgrund der aktuellen rechtlichen Anforderungen (betr. Technik, Leistung, Ausstattung usw.) nicht als Motorfahrräder bezeichnet werden.

Sie gelten somit weder als FäG (vgl. Beitrag im Ratgeber Recht «Wo darf ich mit meinem Trottinett (Inline-Skates, Skateboards, Kinderrad ...) fahren und welche Verkehrsregeln sind anwendbar?») noch als Motorfahrrad.

Wo darf ich nun womit fahren?

E-Monowheels, Smart Wheels und E-Skateboards dürfen aufgrund der fehlenden Typengenehmigung und/oder der Nichteinhaltung der technischen Anforderungen nicht auf öffentlichen Verkehrsflächen benützt werden.

E-Trottinette und E-Stehroller sind bezüglich Verkehrsregeln den Fahrrädern gleichgestellt (Art. 42 Abs. 4 VRV). Sie dürfen auf öffentlichen Verkehrsflächen fahren. Wer mit einem solchen Gerät unterwegs ist, muss, falls vorhanden, die Radwege oder Radstreifen nutzen (Art. 46 Abs. 1 SVG). Die Fahrerinnen und Fahrer dürfen für Fussgängerinnen und Fussgänger bestimmte Verkehrsflächen nur nutzen, wenn eine Zusatztafel «Radfahrer» vorhanden ist (Art. 64 Abs. 6 SSV).

Was ist eine öffentliche Verkehrsfläche?

Verkehrsflächen sind dann öffentlich, wenn sie einem unbestimmbaren Benützerkreis offenstehen. Beispiele (Auflistung nicht abschliessend): Trottoirs, Fussgängerzonen, Radwege oder Strassen. Auch der Parkplatz eines Einkaufszentrums gilt als öffentlich. Weiterführende Informationen bezüglich Unterscheidung öffentliche Verkehrsflächen – Privatstrassen sind hier abrufbar.

Weitere Informationen

Mehr Informationen finden Sie im Dossier «Trottinett, Skateboard und Co.».

*Die Typengenehmigung (auch Homologation) ist eine amtliche Bestätigung, dass ein Fahrzeugtyp den einschlägigen technischen Anforderungen genügt und sich für den vorgesehenen Gebrauch eignet. In der Schweiz erteilt das Bundesamt für Strassen (ASTRA) Typengenehmigungen.

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