Sportanlagen nicht mit Spielplätzen mischen
Oft befinden sich mehrere Sportanlagen am selben Ort. Das ist für Nutzerinnen und Nutzer attraktiv, kann aber auch zu Unfällen führen – nämlich dann, wenn Anlagen für Kinder und solche für Ältere schlecht voneinander abgetrennt sind. BFU-Experte Roger Schmid kennt solche Gefahren: «Ein kleines Kind erkennt nicht, wo ein Spielplatz endet. Plötzlich verlässt es Schaukel und Rutschbahn und gelangt mitten auf den Pumptrack, wo Jugendliche und Erwachsene heranbrausen.»
Klare Abgrenzungen sind zwingend, wie Schmid betont. Das müsse für die Betreibenden gar nicht immer teuer sein: «Manchmal reicht ein Abstand von hundert Metern zwischen einem Spielplatz und einer Skateanlage.» In vielen Fällen sei aber eine Umzäunung notwendig – manchmal sogar ein Zutrittssystem, nämlich bei Sportanlagen, die einerseits spezifische Fähigkeiten erfordern und andererseits mit hohen Geschwindigkeiten oder hohen Fallhöhen aufwarten. Welche Massnahme ist wann richtig? Die Fachdokumentation liefert dazu die wichtigsten Anhaltspunkte. Zudem berät die BFU auf Anfrage die Betreibenden vor Ort und hilft, die sicherste Lösung zu finden.
Runterfallen erlaubt – aber nicht von zu hoch
Für viele der genannten Sportanlagen bestehen Normen und Richtlinien. Manchmal braucht es für eine ausreichende Unfallprävention noch weitergehende Massnahmen. Die BFU erläutert in ihrer Fachdokumentation, was dies für die einzelnen Anlagen bedeutet. Beispielsweise sollten Boulderwände im Aussenbereich so konstruiert sein, dass die kletternde Person nicht weiter als zwei Meter hinunterfallen kann; und es muss ein falldämpfender Bodenbelag gewählt werden. Nach der offiziellen Norm dürfte eine Boulderwand im Aussenbereich mehr als doppelt so hoch sein – deutlich zu hoch mit Blick auf die drohenden Sturzverletzungen.
Auch bei anderen Sportanlagen rät die BFU in Bezug auf die Fallhöhe zur Vorsicht: Bei Sprungelementen in Bikeparks, die für alle zugänglich sind, sollte man nicht tiefer als anderthalb Meter hinunterstürzen können. Höher hinauf darf es bei Parkour-Anlagen gehen, hier sind mit Beaufsichtigung drei Meter hohe Elemente akzeptabel, ohne Beaufsichtigung allerdings höchstens zwei Meter.
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