Decisione del: 5 marzo 2019
Numero processo: 6B_52/2019

Der Fussballplatz ist kein rechtsfreier Raum. Das Bundesgericht hat die Verurteilung eines Amateur-Fussballers wegen einfacher fahrlässiger Körperverletzung bestätigt. Der Betroffene hatte einem gegnerischen Spieler mit einem gefährlichen Tackling ohne Absicht den Knöchel gebrochen.

Das Gericht hält fest, dass insbesondere die Spielregeln dazu da sind, Unfälle zu vermeiden und die Spielenden zu schützen. Erhalte ein Spieler eine gelbe Karte, sei von einer gewichtigen Verletzung der Spielregeln auszugehen, die ohne Rücksicht auf die Gefahr oder die Folgen für den Gegner begangen worden sei. Angesichts der Gefährlichkeit des begangenen Tacklings sei die Verletzung der zum Schutz der anderen Spieler aufgestellten Spielregel als schwer einzustufen. Unter diesen Voraussetzungen kann keine Einwilligung des Verletzten in das dem Fussball inhärente Risiko einer Körperverletzung angenommen werden. Nicht entscheidend für die rechtliche Beurteilung der Gefährlichkeit ist, ob ein Tackling mit einer gelben oder roten Karte geahndet wurde, schreibt das Gericht.

Link zum Originalentscheid, siehe hier.

Raccolta dell’UPI di decisioni del Tribunale federale

I testi completi delle decisioni sono disponibili sul sito web del Tribunale federale.

  • Le decisioni della raccolta ufficiale possono essere consultate qui: ricerca in base al numero della decisione che figura nel nostro riassunto alla voce «Raccolta ufficiale»; ad es. 129 II 82.
  • Altre decisioni sono contenute qui: ricerca in base al numero di procedimento; ad es.: 2A.249/2000.

Puoi lanciare una ricerca integrale delle decisioni cantonali sui siti dei Cantoni.

Nota bene: la maggior parte della raccolta di decisioni è disponibile solo in tedesco.

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