Urteil vom: 5. März 2019
Prozessnummer: 6B_52/2019

Der Fussballplatz ist kein rechtsfreier Raum. Das Bundesgericht hat die Verurteilung eines Amateur-Fussballers wegen einfacher fahrlässiger Körperverletzung bestätigt. Der Betroffene hatte einem gegnerischen Spieler mit einem gefährlichen Tackling ohne Absicht den Knöchel gebrochen.

Das Gericht hält fest, dass insbesondere die Spielregeln dazu da sind, Unfälle zu vermeiden und die Spielenden zu schützen. Erhalte ein Spieler eine gelbe Karte, sei von einer gewichtigen Verletzung der Spielregeln auszugehen, die ohne Rücksicht auf die Gefahr oder die Folgen für den Gegner begangen worden sei. Angesichts der Gefährlichkeit des begangenen Tacklings sei die Verletzung der zum Schutz der anderen Spieler aufgestellten Spielregel als schwer einzustufen. Unter diesen Voraussetzungen kann keine Einwilligung des Verletzten in das dem Fussball inhärente Risiko einer Körperverletzung angenommen werden. Nicht entscheidend für die rechtliche Beurteilung der Gefährlichkeit ist, ob ein Tackling mit einer gelben oder roten Karte geahndet wurde, schreibt das Gericht.

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