Urteil vom: 21. Februar 2013
Prozessnummer: 6B_243/2012

X. wurde wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts um 25 km/h wegen grober Verkehrsregelverletzung verurteilt. Gemäss SKV ist die Kontrolle des Verkehrs auf öffentlichen Strassen Sache der nach kantonalem Recht zuständigen Polizei. Die Militärpolizei sorgt allgemein nur für die Sicherheit im militärischen Strassenverkehr; sie ist aber zum Einschreiten auch gegenüber zivilen Strassenbenützern befugt, wenn diese eine Gefahr für den Verkehr darstellen. Mit einer solchen überschreitung die den Tatbestand der groben Verkehrsregelverletzung erfüllt war die Anzeige der Militärpolizei nicht zu beanstanden.

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