Marktüberwachung Produktesicherheit Der Spezialauftrag der BFU
Produkte dürfen in der Schweiz nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie sicher sind. Dafür verantwortlich sind die involvierten Wirtschaftsakteure: Herstellerinnen, Importeure und Händler. Im Auftrag des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) kontrolliert die BFU als Marktüberwachungsbehörde, ob die Produkte den geltenden Vorschriften entsprechen.

Auf einen Blick
- Produkte dürfen nur verkauft werden, wenn sie niemanden gefährden und den geltenden Vorschriften entsprechen.
- Die BFU hat den Auftrag, dies in der Schweiz für bestimmte Produkte zu überwachen.
- Dazu führt sie stichprobenweise Kontrollen durch.
- Bei Produkterückrufen begleitet die BFU die Wirtschaftsakteure beim Umsetzen der Massnahmen.
- Als Marktüberwachungsbehörde informiert die BFU die Wirtschaftsakteure über die aktuell geltenden Produktesicherheitsvorschriften.
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