Für Kinder ist das Tragen eines Velohelms besonders wichtig. Sie sind im Strassenverkehr noch unsicher. Aufgrund ihres Entwicklungsstands und der fehlenden Erfahrung können sie Verkehrssituationen und Gefahren noch nicht verlässlich einschätzen. Sie sind beim Velofahren deshalb einem höheren Unfallrisiko ausgesetzt.
Hinzu kommt, dass das Risiko einer Kopfverletzung gerade bei jüngeren Kindern überdurchschnittlich hoch ist. Grund dafür ist ihr überproportional grosser und schwerer Kopf und die im Verhältnis dazu noch schwach ausgebildete Kopf- und Nackenmuskulatur. Zudem sind ihre Schädelknochen noch weicher und somit verletzlicher.
Das Tragen eines Velohelms ist eine einfache, wirksame Massnahme, um bei einem Unfall die Wahrscheinlichkeit einer Kopfverletzung zu reduzieren. Um die Sicherheit der schwächsten Verkehrsteilnehmer zu erhöhen, fordert die BFU deshalb ein Velohelmobligatorium für Kinder bis mindestens 14 Jahre – ein Ansinnen, das in der Schweiz gemäss repräsentativen Umfragen seit vielen Jahren von rund 90 % der Bevölkerung unterstützt wird. Im Rahmen der laufenden Revision des Strassenverkehrsrechts geht der Bundesrat einen Schritt weiter und schlägt ein Helmobligatorium bis 16 Jahre vor. Aus Sicht der Unfallprävention ist die höhere Altersgrenze sinnvoll, weshalb die BFU diesen Vorschlag unterstützt.
Verschiedene europäische Länder haben eine Helmpflicht für Kinder bereits eingeführt. Dazu gehören Österreich, Schweden, Frankreich und Kroatien. Die Altersbegrenzung für diese Vorschrift wird dabei unterschiedlich gehandhabt und variiert vom 12. bis zum 16. Altersjahr. In anderen Ländern, z. B. in Finnland, Australien und Neuseeland, gilt die Helmtragpflicht sogar für alle Velofahrerinnen und -fahrer.
In den vergangenen Jahren konnte die Velohelm-Tragquote bei Kindern in der Schweiz dank Sensibilisierungskampagnen und Aktionen gesteigert werden. Heute beträgt die Quote 75 % (2018), vor 20 Jahren waren es noch 30 % (1998). Trotz dieser positiven Entwicklung fährt aber ein Viertel der Kinder ohne Helm Velo. Internationale Erfahrungen zeigen, dass sich höhere Tragquoten nicht mehr auf freiwilliger, sondern nur auf gesetzlicher Basis erreichen lassen. Ein Obligatorium ist aber auch in Bezug auf die Chancengleichheit unverzichtbar: Alle Kinder sollen vom Schutz des Velohelms profitieren können, auch jene, deren Eltern weniger dafür sensibilisiert sind. Die besondere Schutzbedürftigkeit ist zudem auch in der Bundesverfassung festgehalten. So existieren auch in anderen Bereichen spezielle Schutzbestimmungen für Kinder (z. B. in Bezug auf Tabak oder Alkohol).
Die Sicherheit der Velofahrer hängt nicht nur vom Velohelm ab. Die BFU weist in ihrem Sicherheitsdossier «Fahrradverkehr» auf eine Vielzahl von effektiven Massnahmen hin, u. a. eine umfassende Velonetzplanung, velofreundliche Kreisel, Kreuzungen und Einmündungen oder mischverkehrsverträgliche Geschwindigkeitslimiten auf Strassen innerorts.