Politische Position | 30. Juni 2026

Helmtragpflicht für Velo und E-Bike Mehr Schutz dort, wo das Risiko am höchsten ist

Velohelme reduzieren das Risiko schwerer Kopfverletzungen bei Unfällen deutlich. Dennoch sind in der Schweiz rund 40 % der Velofahrenden ohne Helm unterwegs. Eine Helmtragpflicht ist ein wirksames Instrument, um die Tragquote zu erhöhen und die Schwere der Verletzungen zu mindern. Die BFU spricht sich daher für eine gezielte Ausweitung der Helmtragpflicht aus – insbesondere für Kinder sowie für Lenkerinnen und Lenker von langsamen E-Bikes und weiteren Leichtmotorfahrrädern.

Velo- und E-Bike-Fahrende sind im Strassenverkehr besonders exponiert und bei Unfällen kaum geschützt. Entsprechend hoch sind die Unfallzahlen: Jedes Jahr erleiden in der Schweiz über 1000 Personen schwere Verletzungen; 2025 kamen 44 Menschen ums Leben. Eine zentrale Rolle bei der Reduktion dieser Unfallfolgen spielt das Tragen eines Velohelms. Wissenschaftliche Metaanalysen zeigen, dass Velohelme die Wahrscheinlichkeit von Kopfverletzungen um rund 50 % reduzieren können, jene von schweren Kopfverletzungen sogar um 60–70 %. 

Heute gilt in der Schweiz jedoch nur für Lenkerinnen und Lenker schneller E-Bikes (Tretunterstützung bis maximal 45 km/h) eine Helmtragpflicht. Für langsame E-Bikes (Tretunterstützung bis maximal 25 km/h) und für herkömmliche Velos wird das Tragen eines Helms lediglich empfohlen. 

Erfahrungsgemäss sind Empfehlungen nicht ausreichend. Die BFU setzt sich daher für eine differenzierte Ausweitung der Velohelmtragpflicht ein. Unverzichtbar ist eine Helmtragpflicht für Kinder bis mindestens 14 Jahre sowie für alle Lenkerinnen und Lenker von langsamen E-Bikes und weiteren Leichtmotorfahrrädern wie E-Trottinetten und E-Rollern. Aus Sicht der Unfallprävention ist eine Helmtragpflicht grundsätzlich für alle Velofahrenden sinnvoll. Entscheidend ist dabei jedoch die politische und gesellschaftliche Akzeptanz. Die BFU erachtet daher eine gezielte Ausweitung der Helmtragpflicht derzeit als den erfolgversprechenderen Ansatz, da er eher mehrheitsfähig ist und dort ansetzt, wo das Unfall- und Verletzungsrisiko besonders hoch ist.

Freiwilligkeit reicht nicht aus

Die Velohelmtragquote in der Bevölkerung liegt aktuell bei rund 60 % – ohne Berücksichtigung der 
E-Bike-Fahrenden. Bei Kindern bis 14 Jahre lag sie 2025 mit 63 % leicht höher. Allerdings zeigt sich ausgerechnet bei dieser vulnerablen Altersgruppe, dass die Tragquote seit 2017 wieder gesunken ist. 

Bei langsamen E-Bikes stagniert die Helmtragquote seit vielen Jahren zwischen 60 und 70 %. Demgegenüber tragen bei schnellen E-Bikes, bei denen eine Helmtragpflicht gilt, rund 90 % der Lenkerinnen und Lenker einen Helm. Der Vergleich zeigt: Empfehlungen reichen nicht aus, verbindliche Vorgaben hingegen wirken. Internationale Erfahrungen bestätigen, dass gesetzliche Vorschriften die Tragquote deutlich erhöhen.

Kinder sind besonders verletzlich

Für Kinder ist das Tragen eines Velohelms besonders wichtig. Sie sind im Strassenverkehr noch unsicher, und aufgrund ihres Entwicklungsstands und der fehlenden Erfahrung können sie Verkehrssituationen und Gefahren noch nicht verlässlich einschätzen. Sie sind beim Velofahren deshalb einem erhöhten Unfallrisiko ausgesetzt. Hinzu kommt, dass das Risiko einer Kopfverletzung gerade bei jüngeren Kindern überdurchschnittlich hoch ist. Grund dafür ist ihr überproportional grosser und schwerer Kopf sowie die noch nicht vollständig ausgebildete Kopf- und Nackenmuskulatur. Zudem sind ihre Schädelknochen noch weicher und somit verletzlicher.

Eine Velohelmtragpflicht für Kinder ist auch aus Gründen der Chancengleichheit unverzichtbar: Alle Kinder sollen vom Schutz des Velohelms profitieren können – auch jene, deren Eltern weniger dafür sensibilisiert sind. Die besondere Schutzbedürftigkeit ist zudem in der Bundesverfassung festgehalten. Aus diesen Gründen fordert die BFU eine Velohelmtragpflicht für Kinder und Jugendliche bis mindestens 14 Jahre. 

Lenkerinnen und Lenker von E-Bikes haben ein höheres Risiko für schwere Unfälle

Das Risiko für schwere Unfälle ist für E-Bike-Fahrende besonders hoch. Im Vergleich zu herkömmlichen Velos ist das Risiko schwerer Personenschäden pro zurückgelegten Kilometer bei allen Altersgruppen mehr als doppelt so hoch. Zwischen 2015 und 2024 hat sich die Zahl der schweren Personenschäden bei E-Bike-Fahrenden zudem verdreifacht.

Im Vergleich zu Lenkenden klassischer Velos sind E-Bike-Fahrende im Durchschnitt mit höheren Geschwindigkeiten unterwegs. Dies beeinflusst das Verletzungsrisiko wesentlich, da die Wahrscheinlichkeit schwerer Verletzungen mit zunehmender Fahrgeschwindigkeit steigt. Ein Velohelm ist für Lenkerinnen und Lenker von langsamen E-Bikes daher besonders wichtig; bei schnellen E-Bikes ist er bereits vorgeschrieben. Die BFU fordert deshalb eine Velohelmtragpflicht für alle Lenkerinnen und Lenker von langsamen E-Bikes sowie den weiteren Leichtmotorfahrrädern wie E-Trottinetten und E-Rollern, deren Nutzung mit vergleichbaren Risiken verbunden ist. 

Bevölkerung unterstützt Helmtragpflichten

Befragungen der BFU zeigen, dass eine klare Mehrheit der Bevölkerung hinter einer Velohelmtragpflicht steht – insbesondere für Kinder und Lenkerinnen und Lenker von langsamen E-Bikes. Auch international sind Helmtragpflichten weit verbreitet. Für Kinder bestehen entsprechende Vorschriften unter anderem in Österreich, Schweden, Frankreich, Tschechien und Kroatien. In weiteren Ländern, etwa in Spanien oder Australien, ist die Helmtragpflicht noch umfassender. 

Helmtragpflicht ist eine von vielen Massnahmen

Die Sicherheit von Velofahrenden entsteht im Zusammenspiel verschiedener Faktoren – sie hängt nicht allein vom Tragen eines Helms ab. Prävention muss deshalb auf mehreren Ebenen ansetzen. Die BFU engagiert sich entsprechend für ein breites Spektrum an Massnahmen, die den Schutz von Velofahrenden insgesamt erhöhen. Dazu gehören insbesondere Geschwindigkeitslimits im Innerortsbereich, die sich konsequent an den Sicherheitsanforderungen orientieren, eine sichere und zusammenhängende Veloinfrastruktur sowie die Förderung eines rücksichtsvollen Verhaltens aller Verkehrsteilnehmenden. Eine zentrale Grundlage dafür bildet die Umsetzung des Veloweggesetzes: Es schafft die Voraussetzungen für eine umfassende Netzplanung und den Ausbau sicherer Veloverbindungen.

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