Medienmitteilung | 23. Juni 2022

Baden in offenen Gewässern Eine Schwimmboje kann Leben retten

Im Sommer schwimmen viele zur Abkühlung im See oder im Fluss. Der Spassfaktor beim Baden lässt manche Menschen leider die Risiken vergessen, die damit verbunden sind. Jedes Jahr kommen rund 20 Personen beim Schwimmen in offenen Gewässern ums Leben. Um das Risiko des Ertrinkens zu verringern, empfiehlt die BFU, stets eine Auftriebshilfe – etwa eine Schwimmboje – mit ins Wasser zu nehmen. Bei einem Schwächeanfall kann man sich auf dieser kurz ausruhen.

Auch in diesem Sommer werden sich zahlreiche Menschen früher oder später in einem See oder einem Fluss abkühlen. Schwimmen oder Baden in offenen Gewässern ist eine der beliebtesten sportlichen Aktivitäten der Schweizer Bevölkerung. Diese Popularität führt allerdings zu vielen Unfällen: Jedes Jahr kommen rund 20 Personen beim Schwimmen und Baden in offenen Gewässern ums Leben.

Bei den Opfern handelt es sich gemäss Auswertungen der BFU sehr oft um Männer im Alter zwischen 15 und 44 Jahren. Dass diese Bevölkerungsgruppe in der Ertrinkungsstatistik überrepräsentiert ist, liegt an mehreren Faktoren, darunter Risikobereitschaft, Selbstüberschätzung und mangelnde Erfahrung. Auch der Konsum von Alkohol und Drogen stellt beim Schwimmen eine Gefahr dar. Bereits geringe Mengen Alkohol verlängern nachweislich die Reaktionszeit, was in einer dynamischen und unberechenbaren Umgebung wie dem Wasser schnell fatale Folgen haben kann.

Ein Schwächeanfall kann jeden treffen

Ein weiterer Risikofaktor: Allein oder unbeaufsichtigt schwimmen und baden. Denn ein Schwächeanfall kann jeden Schwimmer und jede Schwimmerin treffen – unabhängig davon, wie trainiert und umsichtig die Person ist. Die sechste Baderegel der Schweizerischen Lebensrettungs-Gesellschaft SLRG lautet daher, lange Strecken nie allein zu schwimmen. Die BFU und die SLRG empfehlen zudem, eine Auftriebshilfe mitzunehmen. Bei plötzlicher Müdigkeit kann man sich darauf ausruhen und wieder zu Kräften kommen.

Im Fluss ist es wichtig, die Schwimmhilfe nicht am Körper zu befestigen. Sie könnte an einem Hindernis hängenbleiben und der Schwimmer oder die Schwimmerin kann von der Strömung auf den Grund getrieben werden. Eine Ausnahme sind Bojen mit einem Mechanismus, der im Notfall die Boje vom Körper trennt.

BFU stellt Schwimmbojen in der ganzen Schweiz zur Verfügung

Die BFU, die SLRG, die Schifffahrtsbrigade der Genfer Kantonspolizei, der Verein «La Barje» sowie die «Association pour la Reconversion Vivante des espaces (ARVe)» haben am Donnerstagmorgen in der Rhône in Genf mit einer gemeinsamen Aktion aufgezeigt, welche Vorteile Auftriebshilfen bieten. Die BFU wird diesen Sommer in Zusammenarbeit mit der SLRG an verschiedenen Flüssen und Seen in der Schweiz mehrere Dutzend Schwimmbojen zur Verfügung stellen – diese können kostenlos zum Schwimmen verwendet und später zurückgebracht werden.

Die wichtigsten Ratschläge der BFU

  • Baderegeln der SLRG beachten
  • Kinder im Auge behalten – Kleinkinder immer in Griffnähe
  • Auf Alkohol und Drogen verzichten
  • Wer sich nicht 100 % gesund und fit fühlt, schwimmt im überwachten Freibad
  • Im offenen Gewässer Auftriebshilfe nutzen (z. B. Schwimmboje) und gegen Unterkühlung
    Neoprenanzug tragen

Diese Tipps sind auch im neuesten Video verfügbar.

Für weitere Informationen

Zum Warenkorb
0