Decisione del: 1 gennaio 1753
Numero processo: 1C_158/2024 vom 14.3.2025

Sachverhalt
A. fuhr nachts mit seinem Auto innerorts in einer 50er-Zone mindestens 121 km/h. Mit ähnlicher Geschwindigkeit fuhr er am Dorfausgang bei signalisiertem Tempo 60 und kollidierte dort mit einem einbiegenden Fahrzeug. Die nicht richtungsgetrennte, stark verschmutzte Strasse hatte ein Trottoir. Beide Fahrzeuge erlitten einen Totalschaden. A. selbst sowie zwei der drei Insassen des einbiegenden Fahrzeuges wurden leicht verletzt.

Prozessgeschichte
Die erste Instanz sprach A. dem Rasertatbestand schuldig und bestrafte ihn mit einer bedingt ausge-sprochenen Freiheitsstrafe von zwölf Monaten sowie einer Busse von CHF 1500.–. Dieses Urteil wurde rechtskräftig. Das Strassenverkehrsamt entzog A. daraufhin den Führerausweis für die Dauer von 24 Mona-ten. Dagegen erhob A. Beschwerde. Diese wurde von allen Instanzen abgelehnt (Urteil Bundesgericht 1C_158/2024 vom 14.3.2025).

Begründung des Bundesgerichtes
Seit dem 1. Oktober 2023 kann die Mindeststrafe für Ersttäter nach Raserdelikten unter gewissen Voraus-setzungen reduziert werden. Ist dies der Fall, kann auch der obligatorische Führerausweisentzug von min-destens 24 Monaten um bis zur Hälfte gesenkt werden. Das sind allerdings nur Möglichkeiten, keine zwin-gende Konsequenz.

Das Ziel ist mehr Handlungsspielraum für eine optimale Anpassung auf den konkreten Fall. Die Gerichte und Behörden sind jedoch nicht gezwungen, weniger streng zu urteilen. Im konkreten Fall ist es laut Bun-desgericht unwahrscheinlich, dass die Strafe nach neuem Recht trotz erstmaligem Vergehen tiefer als die Mindeststrafe ausgefallen wäre. Der angefochtene Führerausweisentzug von 24 Monaten wäre auch bei geringerer Strafe bestätigt worden.

Denn laut Bundesgericht gilt die grundsätzliche Mindestentzugsdauer von zwei Jahren nach wie vor – auch für Ersttäter. Es liegt im Ermessen der Behörden, ob eine Reduktion angemessen ist oder nicht und wird nicht automatisch reduziert. Laut Gericht handelte es sich im konkreten Fall um ein besonders rücksichts-loses Delikt. Die Überschreitung war massiv und resultierte in Verletzungen – Sicht und Strassenumstände waren zusätzlich problematisch. Auch die Sicherheit von anderen Verkehrsteilnehmenden wurde in hohem Masse gefährdet.

Überlegungen aus Sicht der Prävention
Raserdelikte sind gefährlich und sollten daher nach wie vor streng geahndet werden. Die Strafen können nach neuem Recht ebenso hoch ausfallen wie bisher. Ebenso die zusätzlich dazu ausgesprochenen Füh-rerausweisentzüge. Aus Präventionssicht sind Führerausweisentzüge am wirkungsvolls-ten. Wichtig ist dabei, dass ein Ausweisentzug rasch ausgesprochen wird, eine gewisse Länge hat und falls möglich mit Nachschulungskursen kombiniert wird.

Raccolta dell’UPI di decisioni del Tribunale federale

I testi completi delle decisioni sono disponibili sul sito web del Tribunale federale.

  • Le decisioni della raccolta ufficiale possono essere consultate qui: ricerca in base al numero della decisione che figura nel nostro riassunto alla voce «Raccolta ufficiale»; ad es. 129 II 82.
  • Altre decisioni sono contenute qui: ricerca in base al numero di procedimento; ad es.: 2A.249/2000.

Puoi lanciare una ricerca integrale delle decisioni cantonali sui siti dei Cantoni.

Nota bene: la maggior parte della raccolta di decisioni è disponibile solo in tedesco.

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