Decisione del: 28 marzo 2013
Numero processo: 1C_593/2012

Sachverhalt
A wurde von der Polizei verhört im Zusammenhang mit seinem Hanfkonsum und einer Hanfplantage. Er gab an, diese Droge seit seiner Jugend zu konsumieren. Als reuiger Heroinsüchtiger konsumiere er 20 mg Methadon täglich. Gegenüber dem Staatsanwalt präzisierte er, dass er täglich 14 mg Methadon konsumiere.

Prozessgeschichte
A wurde in der Folge wegen Verstosses gegen das Betäubungsmittelgesetz verurteilt.

Das Strassenverkehrsamt setzte A eine sechsmonatige Frist an, um sich auf seine Kosten einer medizinisch-psychologischen Fahreignungsuntersuchung zu unterziehen. A wehrte sich dagegen erfolglos bis vor Bundesgericht.

Für die Prävention entscheidende Erwägungen des Bundesgerichts

  • Das öffentliche Interesse an der Verkehrssicherheit rechtfertigt dann vertiefte Abklärungen im Einzelfall, wenn ausreichende Zweifel an der Fahreignung einer Person bestehen.
  • Methadon ist im Verzeichnis der Betäubungsmittel als psychotroper Stoff aufgeführt. Es handelt sich um ein Substitutionsprodukt von Heroin, das die Reaktion wie auch die Fähigkeit, ein Fahrzeug zu führen beeinträchtigen kann. Eine vertiefte medizinische Abklärung ist daher angezeigt.

    Raccolta dell’UPI di decisioni del Tribunale federale

    I testi completi delle decisioni sono disponibili sul sito web del Tribunale federale.

    • Le decisioni della raccolta ufficiale possono essere consultate qui: ricerca in base al numero della decisione che figura nel nostro riassunto alla voce «Raccolta ufficiale»; ad es. 129 II 82.
    • Altre decisioni sono contenute qui: ricerca in base al numero di procedimento; ad es.: 2A.249/2000.

    Puoi lanciare una ricerca integrale delle decisioni cantonali sui siti dei Cantoni.

    Nota bene: la maggior parte della raccolta di decisioni è disponibile solo in tedesco.

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