Decisione del: 17 gennaio 2020
Numero processo: 6B_1161/2018

Sachverhalt
Genfer Polizisten (Fahrer und Beifahrerin) versuchten 2015 bei einer Verfolgungsfahrt innerorts mit 92 km/h Flüchtende, die einen Bankomaten in die Luft gesprengt hatten, vor dem Grenzübergang einzuholen. Auf der Fahrt kurz vor vier Uhr morgens wurden sie innerorts zwei Mal geblitzt: das erste Mal waren sie 30 km/h zu schnell, das zweite Mal 42 km/h zu schnell. Zuerst waren sie mit Blaulicht und Sirene unterwegs; später schaltete die Beifahrerin den Ton aus taktischen Gründen aus.

Prozessgeschichte
Bezüglich der ersten Tempoüberschreitung wurde das Verfahren durch den Staatsanwalt eingestellt, da die Fahrt als notwendige Dienstfahrt eingestuft wurde. Wegen der zweiten Tempoüberschreitung wurde der Polizist vom Genfer Kantonsgericht wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln zu einer Busse von CHF 600.- verurteilt. Der Polizist gelangte ans Bundesgericht, das seine Beschwerde abwies.

Für die Prävention entscheidende Erwägungen des Bundesgerichts

  • Der Lenker hätte die nach den Umständen gebotene Sorgfalt und den Grundsatz der Verhältnismässigkeit beachten müssen, d.h. er hätte den Grad der Dringlichkeit der Dienstfahrt gegenüber der Schwere der von ihm begangenen Verkehrsregelverletzung (Geschwindigkeitsüberschreitung) abwägen müssen. Je gefährlicher das Abweichen von der Verkehrsregel ist (hier Fahrt mit 92 km/h innerorts nur mit Blaulicht), umso grösser muss die zu beachtende Vorsicht sein. Im konkreten Fall habe der Polizist gewusst, dass die Flüchtenden nach der Tresorsprengung niemanden verletzt hatten.
  • Trotz des öffentlichen Interesses, die Täter anzuhalten, hätte der Polizist gemäss Bundesgericht die Geschwindigkeit anpassen müssen, um nicht dritte Personen zu gefährden. Damit habe der Polizist Art. 90 Abs. 2 SVG verletzt und eine grobe Verkehrsregelverletzung begangen. Der Polizist hat laut Bundesgericht nicht die aufgrund der gegebenen Umstände erforder¬liche Sorgfalt walten lassen (Art. 100 Abs. 4 SVG).

Raccolta dell’UPI di decisioni del Tribunale federale

I testi completi delle decisioni sono disponibili sul sito web del Tribunale federale.

  • Le decisioni della raccolta ufficiale possono essere consultate qui: ricerca in base al numero della decisione che figura nel nostro riassunto alla voce «Raccolta ufficiale»; ad es. 129 II 82.
  • Altre decisioni sono contenute qui: ricerca in base al numero di procedimento; ad es.: 2A.249/2000.

Puoi lanciare una ricerca integrale delle decisioni cantonali sui siti dei Cantoni.

Nota bene: la maggior parte della raccolta di decisioni è disponibile solo in tedesco.

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