Urteil vom: 5. Februar 2020
Prozessnummer: 6B_1280/2019 und 6B_1289/2019

Ein Velofahrer missachtete ein Rotlicht, fuhr ohne zu bremsen auf eine Kreuzung und kollidierte dabei mit einem Fussgänger. Der Fussgänger starb. Er hatte ebenfalls ein Rotlicht missachtet, betrat den Zebrastreifen deshalb bei Rot und hatte dabei auf den Boden geschaut.

Der Velofahrer wurde wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung strafrechtlich verurteilt. Wäre er langsamer gefahren und hätte das Rotlicht beachtet, wäre es nicht zum Unfall gekommen. Den Fussgänger trifft aber ebenfalls eine Mitschuld. Sein Verschulden wiegt zwar nicht so schwer, dass die Haftung ausgeschlossen würde. Die von den Hinterbliebenen geltend gemachten zivilrechtlichen Schadenersatz- und Genugtuungsansprüche wurden vom Gericht aber um 25% gekürzt, der Velofahrer haftete also zu 75%.

Die BFU-Sammlung von Bundesgerichtsentscheiden

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