Urteil vom: 24. April 2015
Prozessnummer: 6B_729/2014

Sachverhalt
Gemäss den Fotos einer Patrouille der Mobilen Einsatzpolizei des Kantons Aargau ist X am 6. April 2012, um 19:51 Uhr, mit seinem Personenwagen auf dem Normalstreifen der Autobahn A1 in Richtung Bern gefahren, als ein weisser Personenwagen vom Überholstreifen unmittelbar vor ihn auf den Normalstreifen gefahren ist. X hat sein Fahrzeug auf den Verzögerungsstreifen der nahenden Ausfahrt gelenkt, ist am weissen Personenwagen vorbeigefahren und wieder auf den Normalstreifen eingebogen. Dieser Vorgang hat 13 Sekunden gedauert.

Prozessgeschichte
Das Obergericht des Kantons Aargau verurteilte X. zweitinstanzlich wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln durch Rechtsüberholen auf der Autobahn zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu Fr. 50.--. X gelangte daraufhin ans Bundesgericht, wo er unterlag.

Für die Prävention entscheidend
Dieser Sachverhalt stellt klar ein verbotenes Rechtsüberholen auf der Autobahn und damit ein Verstoss gegen Art. 35 SVG dar.

Die BFU-Sammlung von Bundesgerichtsentscheiden

Die Volltexte der Entscheide finden Sie auf der Website des Bundesgerichts:

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  • Weitere Entscheide finden Sie hier: Nach der Prozessnummer suchen – z.B. 2A.249/2000.

Die Volltextsuche kantonaler Entscheide finden Sie auf den kantonalen Websites.

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