Betreffend Unfalldatenschreiber ist es aus Sicht der BFU unerlässlich, unfallanalytische Auswertungen durch einschlägige Forschungseinrichtungen zu ermöglichen. Nur so lässt sich ein langfristiger Mehrwert für die Verkehrssicherheit erzielen.
Ein Schlüsselbereich für die Verkehrssicherheit sind die fahrzeugtechnischen EU-Vorschriften zu automatisierten Fahrfunktionen. Im Rahmen der Erarbeitung der nationalen Vorschriften ist es für die Verkehrssicherheit entscheidend, dass die sicherheitskritischen Einflussgrössen (z. B. Betriebsbereiche, Übernahmezeiten, Haftungsfragen) unter dem Aspekt der Sicherheit ausreichend geklärt werden. Die BFU steht jederzeit gerne beratend zur Seite.
Zusammenfassend kommt die BFU zu folgendem Fazit: Die Fahrassistenzsysteme ermöglichen bessere situative Kontrolle, die intelligenten Fahrtenschreibern der GEN2 V2 bessere behördliche Kontrolle und die Unfalldatenschreibern einen sicherheitsrelevanten Wissensgewinn.
Die Neuerungen in der Kompetenzverteilung bezüglich ASTRA und UVEK unterstützt die BFU und steht auch hier jederzeit gerne beratend zur Seite, wenn sich spezifische Fragen zur Verkehrssicherheit stellen. Die zwischenkantonale Koordination erscheint ebenfalls sinnvoll, solange so Sicherheitsstandards gefördert werden können.
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