Politische Position

Sturzprävention im Alter gezielt stärken Die BFU sieht Bedarf für nationale Steuerung

Sturzunfälle gehören zu den häufigsten Unfallereignissen im Alter – mit gravierenden Folgen für Betroffene, Angehörige und das Gesundheitswesen. Die Aufnahme sturzpräventiver Leistungen in die Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) ist ein wichtiger Schritt, um wirksame Prävention besser zu verankern. Dazu reicht eine formale Regulierung allein nicht aus. Entscheidend sind klare Zuständigkeiten, eine nationale Koordination und eine konsequente Umsetzung in der Gesundheitsversorgung.

Jährlich verletzen sich in der Schweiz rund 90 000 Personen ab 65 Jahren bei einem Sturz, über 1600 Menschen sterben an den Folgen. Mit der demografischen Entwicklung ist davon auszugehen, dass die Zahl der Sturzunfälle weiter steigen wird. Bereits heute verursachen sie direkte materielle Kosten von rund 1,7 Milliarden Franken pro Jahr. Hinzu kommen erhebliche indirekte Kosten, etwa durch Pflegebedürftigkeit, Rehabilitationsaufwand oder verfrühte Heimeintritte.

Welche Massnahmen zur Reduktion von Sturzunfällen beitragen, ist wissenschaftlich belegt. Dazu zählen sturzpräventives Training, multifaktorielle Ansätze bei Hochrisikogruppen – etwa zur Medikation, zum Sehvermögen oder zur Wohnsituation – sowie sichere bauliche Rahmenbedingungen und der Einsatz unterstützender Technologien. Gezielte Sturzprävention lohnt sich: Sie verhindert Verletzungen, erhält Selbstständigkeit und Lebensqualität im Alter und reduziert volkswirtschaftliche Folgekosten.

Die KLV-Erweiterung als wichtiger Schritt – mit Umsetzungsrisiken

Die BFU begrüsst die Ergänzung der Krankenpflege-Leistungsverordnung um Leistungen der individuellen Sturzprävention ausdrücklich. Mit der Aufnahme entsprechender Leistungen für Physio- und Ergotherapie wird erstmals eine einheitliche, abrechenbare Rechtsgrundlage geschaffen. Diese ermöglicht es, bei sturzgefährdeten Personen ab 65 Jahren nach ärztlicher Anordnung multifaktorielle Abklärungen, Beratungen, Instruktionen, Koordinationsleistungen sowie Massnahmen zur Stärkung der Adhärenz zu erbringen und damit einen wirkungsvollen Beitrag zur Reduktion von Sturzunfällen zu leisten. Damit können Lücken in der bisherigen Umsetzung geschlossen und Rechtsunsicherheiten beseitigt werden. Die neue Regulierung tritt per 1. Juli 2026 in Kraft.

Diese Regulierung ist ein klares Bekenntnis zur Bedeutung der Sturzprävention. Ihre Wirkung hängt jedoch entscheidend davon ab, wie konsequent sie umgesetzt wird. Damit Sturzprävention wirksam ist, muss sie früh ansetzen, Risikopersonen systematisch identifizieren und Massnahmen koordiniert einleiten. Eine entscheidende Rolle spielt die Ärzteschaft, die im direkten Kontakt mit älteren Menschen steht, das Sturzrisiko erkennen und weiterführende Massnahmen veranlassen kann. Ohne abgestimmte Strukturen, passende Tarifmodelle und klare Zuständigkeiten besteht die Gefahr, dass das präventive Potenzial der KLV-Erweiterung nur teilweise ausgeschöpft wird.

Nationale Steuerung als Voraussetzung für Wirkung

Aus Sicht der BFU braucht es deshalb eine nationale Steuerung der Sturzprävention in der Gesundheitsversorgung. Diese muss die Umsetzung koordinieren, Qualitätsstandards sichern und die Zusammenarbeit der beteiligten Akteure unterstützen. Eine solche Leadership-Rolle ist ins-besondere dort notwendig, wo Prävention mehrere Versorgungsstufen und Berufsgruppen betrifft. Sie schafft Orientierung, verhindert Doppelspurigkeiten und stärkt die Wirksamkeit der eingesetzten Mittel. Diese Rolle ist sinnvollerweise auf Bundesebene angesiedelt, idealerweise beim Bundesamt für Gesundheit.

Die BFU gehört seit Jahren zu den zentralen Akteuren in der Sturzprävention. Sie bringt evidenzbasiertes Fachwissen ein, entwickelt praxisnahe Instrumente, beteiligt sich an Programmen und engagiert sich mit Sensibilisierungskampagnen. Mit Angeboten wie «StoppSturz» und Instrumenten zur systematischen Wohnraumabklärung unterstützt sie Fachpersonen in der Gesundheitsversorgung bereits heute. Die BFU wird die Umsetzung auch künftig aktiv unterstützen – als Partnerin in der Zusammenarbeit mit Bund, Kantonen, Berufsverbänden und Leistungserbringern oder bei Bedarf im Rahmen eines klar definierten Mandats.

Die Erweiterung der KLV ist eine Chance, die Sturzprävention in der Schweiz nachhaltig zu stärken. Gezielt umgesetzt kann sie individuelles Leid vermindern und volkswirtschaftliche Folgekosten spürbar reduzieren. Dazu braucht es eine gemeinsame Verantwortung von Politik, Verwaltung und Gesundheitsversorgung. Nationale Koordination, abgestimmte Aus- und Weiterbildungen in den Gesundheitsberufen sowie eine systematische Qualitätssicherung sind zentrale Voraussetzungen.

Bern, 14. April 2026

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