Politische Position | 21. Mai 2026

Kinder unter 14 Jahren auf E-Bikes BFU gegen Senkung des Mindestalters

Die Frage, ab wann Kinder und Jugendliche E-Bikes fahren dürfen, führt immer wieder zu politischen Diskussionen. Die BFU spricht sich dafür aus, das aktuelle Mindestalter von 14 Jahren beizubehalten. Kinder unter 14 Jahren können den höheren Anforderungen des E-Bike-Fahrens im Vergleich zum herkömmlichen Velofahren kaum gerecht werden. Eine Herabsetzung des Mindestalters wäre daher mit einem erhöhten Unfallrisiko verbunden.

Die Verkehrszulassungsverordnung (VZV) hält fest, dass Kinder und Jugendliche ab 14 Jahren E-Bikes fahren dürfen. In der Politik wird regelmässig darüber debattiert, dieses Mindestalter herabzusetzen – beispielsweise auf 12 Jahre. Die BFU ist gegen eine solche Senkung, da sie negative Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit hätte.

E-Bike-Fahrten gehen mit höheren Risiken einher

E-Bike-Fahrerinnen und E-Bike-Fahrer haben ein erhöhtes Unfallrisiko, denn sie sind in der Regel schneller unterwegs als Velofahrerinnen und Velofahrer. Bei höheren Geschwindigkeiten verlängert sich der Bremsweg und es bleibt weniger Zeit, um auf unerwartete Verkehrssituationen zu reagieren. Andere Verkehrsteilnehmende übersehen E-Bikes leicht oder nehmen sie zu spät wahr. Zudem besteht Verwechslungsgefahr: Ein herkömmliches Velo ist auf den ersten Blick kaum von einem E-Bike zu unterscheiden. Das Tempo von E-Bikes wird deshalb oft unterschätzt.

Kinder wären überfordert

Den höheren Anforderungen für das Fahren von E-Bikes können gerade Kinder kaum gerecht werden. Ein E-Bike ist schwerer als ein Velo. Je jünger Kinder sind, desto ungünstiger ist das Verhältnis zwischen ihrem Gewicht und jenem des Gefährts. Die Handhabung des E-Bikes ist anspruchsvoller als beim Velo und kann sie überfordern. Ausserdem können sie aufgrund ihres motorischen und kognitiven Entwicklungsstandes und der fehlenden Erfahrung Verkehrssituationen und Gefahren noch nicht verlässlich einschätzen und adäquat darauf reagieren. Bei älteren Kindern sind die erforderlichen Fähigkeiten weiter entwickelt als bei jüngeren. Vor diesem Hintergrund erscheint eine Altersgrenze von 14 Jahren für das E-Bike-Fahren als angemessen, da ab diesem Alter in der Regel die motorischen und kognitiven Voraussetzungen für das sichere E-Bike-Fahren besser erfüllt sind. 

Kein Ausgleich durch flankierende Massnahmen

Die negativen Folgen einer Herabsetzung des Mindestalters für die Verkehrssicherheit lassen sich auch nicht mit möglichen flankierenden Massnahmen – wie die Beaufsichtigung durch eine erwachsene Person oder das Fahren von E-Bikes an verkehrsarmen Orten – ausgleichen. Begleitpersonen müssten etwa einschätzen können, wie hoch das Verkehrsaufkommen auf einer bestimmten Strasse ist. Darüber hinaus sind flankierende Massnahmen kaum überprüf- und durchsetzbar. Nicht zuletzt könnte eine solche Regelung Eltern dazu verleiten, ihren Kindern E-Bikes zu kaufen, ohne dass sie sicherstellen können, dass die Kinder damit nicht auch allein unterwegs sind.
 
Die BFU spricht sich gegen eine Herabsetzung des Mindestalters für das Fahren von E-Bikes aus, da dies zulasten der Verkehrssicherheit ginge. Das Mindestalter von 14 Jahren, wie es aktuell gesetzlich festgeschrieben ist, ist beizubehalten. 

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