2021 änderten sich in der Schweiz die Regeln für den Erwerb des Führerausweises der Kategorie B: So kann unter anderem der Lernfahrausweis nach bestandener Theorieprüfung bereits im Alter von 17 Jahren beantragt werden. Zuvor war dies erst nach dem 18. Altersjahr möglich gewesen. Allerdings müssen seither angehende Autofahrerinnen und Autofahrer unter 20 Jahren vor der praktischen Prüfung während mindestens einem Jahr Fahrpraxis sammeln. Seit Einführung dieser Änderungen gibt es dazu politische Diskussionen – besonders darüber, ob die einjährige Lernphase für Personen zwischen 18 und 20 Jahren wieder abgeschafft wer-den soll.
Junge sind besonders unfallgefährdet
Die BFU spricht sich klar gegen die Abschaffung der einjährigen Lernphase aus. Die Lernphase bedeutet mehr Erfahrungsgewinn unter geschützten Bedingungen. Gerade für Junglenkerinnen und Junglenker ist diese Fahrpraxis sehr wichtig, da sie besonders unfallgefährdet sind. Ein Hauptgrund ist ihre mangelnde Erfahrung, besonders bei der Gefahrenwahrnehmung. Sie nehmen im Vergleich zu geübten Fahrzeuglenkenden Gefahren später wahr, bewerten sie weniger präzise und reagieren unsicherer und oft auch falsch.
Ungenügende Automatismen und fehlende Routine führen ausserdem häufiger zur falschen Einschätzung in Bezug auf andere Verkehrsteilnehmende. Zusätzliche Risiken ergeben sich durch das jugendliche Alter. Junge Lenkerinnen und Lenker zeigen tendenziell ein risikoreicheres Verhalten, können ihre Impulse schlechter kontrollieren und neigen eher dazu, sich zu über-schätzen.
Lernfahrten reduzieren Unfallrisiko
Die Unfallzahlen belegen dies: Im Strassenverkehr sind 18- bis 24-jährige Autolenkende häufiger von schweren Unfällen betroffen als erfahrenere Verkehrsteilnehmende. Das Risiko für einen schweren Unfall ist bei jungen Erwachsenen beinahe dreimal höher als bei 25- bis 64-Jährigen. Studien belegen, dass die altersspezifischen Risikofaktoren durch begleitete Lernfahrten reduziert werden. Auch eine 2026 veröffentlichte Evaluation des Bundesamts für Strassen (ASTRA) kommt zum Schluss, dass seit Einführung der begleiteten Lernphase die Unfallrate im ersten Jahr nach bestandener praktischer Führerprüfung signifikant abgenommen hat. Die Lernphase für angehende Autolenkerinnen und Autolenker unter 20 Jahren ist deshalb sinnvoll und darf aus Sicht der BFU nicht wegfallen.
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