Heute dürfen in der Schweiz nur wenige fahrzeugähnliche Elektrogeräte auf den öffentlichen Verkehrsflächen fahren, z. B. bestimmte E-Trottinetts und Stehroller. Die meisten elektrisch angetriebenen Trendfahrzeuge sind jedoch ausschliesslich auf privatem Grund zugelassen. Mit dem zunehmenden Marktangebot ist auch der Ruf laut geworden, die rechtlichen Anforderungen an diese Elektrogeräte herabzusetzen und so die Verkehrszulassung zu erleichtern.
Die BFU steht einer erweiterten Zulassung elektrisch angetriebener Trendfahrzeuge für den Strassenverkehr kritisch gegenüber. Diese würde das Konfliktpotenzial auf den entsprechenden Verkehrsflächen erhöhen. So müssten sich nicht nur mehr Verkehrsteilnehmer die gleiche Verkehrsfläche teilen. Die Trendfahrzeuge unterscheiden sich auch in ihrer Fortbewegungsdynamik von den anderen Verkehrsmitteln – was insbesondere auf den Fussverkehrsflächen gefährlich ist, auf denen auch Kinder und ältere Menschen unterwegs sind; sie weisen eine erhöhte Verletzlichkeit auf. Doch auch auf der Veloinfrastruktur müsste mit einer Zunahme an kritischen Verkehrssituationen gerechnet werden, da dort schon heute neben den Velos immer mehr langsame und schnelle E-Bikes fahren. Aufgrund dieser Sicherheitsüberlegungen spricht sich die BFU dafür aus, die Zulassung elektrisch angetriebener Trendfahrzeuge weiterhin restriktiv zu handhaben.
Die heute für den Strassenverkehr zugelassenen Geräte fallen in die Kategorie der Motorfahrräder, für sie gelten aber die gleichen Verkehrsregeln wie für Velofahrer. Die geltenden Bestimmungen sind komplex und enthalten viele Ausnahmen. Aus Sicht der BFU ist deshalb eine Vereinfachung der gesetzlichen Regelungen notwendig.