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Fahren mit Guckloch Eine klare Rundumsicht lohnt sich

Wer mit Guckloch oder ungenügender Rundumsicht mit dem Auto praktisch blind unterwegs ist, verhält sich gefährlich und riskiert Sanktionen. Ein Einblick in die Bundesgerichtspraxis.

Sachverhalt: A fuhr Ende November frühmorgens mit seinem Auto durch ein Wohnquartier. Dabei fiel er einer Polizeipatrouille auf, da die Windschutzscheibe komplett vereist und nicht gereinigt war. Nach vorne auf die Fahrbahn bestand keine Sicht. Die Seitenscheiben waren ebenfalls vereist, jedoch nicht so stark wie die Frontscheibe.

Prozessgeschichte: Das Strassenverkehrsamt entzog A daraufhin den Führerausweis für immer, da gegen ihn in den letzten fünf Jahren bereits einmal ein Führerausweisentzug auf unbestimmte Zeit ausgesprochen worden war. A war damit nicht einverstanden und gelangte bis ans Bundesgericht. Dieses wies seine Beschwerde ab (Entscheid 1C_6/2015).

Begründung des Bundesgerichts: Das Bundesgericht wies darauf hin, dass A aufgrund der fehlenden bzw. ungenügenden Rundumsicht praktisch blind unterwegs gewesen sei. Ein Abkommen von der Fahrspur sei dabei wahrscheinlich. Dies stelle auch bei geringem Tempo ein erhebliches Risiko für den entgegenkommenden Verkehr dar. Ausserdem hätte A bei Strassenkreuzungen oder Einfahrtsstrassen kaum rechtzeitig auf andere Verkehrsteilnehmer reagieren können. Dies sei umso bedenklicher, als er durch ein Wohnquartier gefahren sein, in dem auch frühmorgens die Präsenz von Fussgängern oder Fahrradfahrern nicht auszuschliessen sei. Hinzu komme, dass die Strassen an jenem Tag teilweise vereist gewesen seien und es um jene Uhrzeit noch dunkel gewesen sei, was die Sicht zusätzlich erschwert habe.

Fazit

Das Strassenverkehrsrecht verpflichtet Fahrzeugführer, ihre Fahrzeuge so zu unterhalten, dass die Verkehrsregeln befolgt werden können und dass sie selbst und andere Strassenbenützer nicht gefährdet werden. Die Scheiben und Rückspiegel müssen sauber gehalten werden. Scheiben, die für die Sicht des Führers nötig sind, müssen eine klare, verzerrungsfreie Durchsicht gestatten.

Dementsprechend existiert eine Bundesgerichtspraxis, die sogenannte Gucklochfahrten nicht nur mit Führerausweisentzügen sanktioniert, sondern auch mit Strafen (Geldstrafen bzw. Bussen).

Gerade im Winter dient es der Verkehrssicherheit, wenn ein Fahrzeugführer für klare Sicht sorgt, auch Lichter und Rückstrahler sauber hält, Winterreifen mit Profiltiefe von mindestens vier Millimetern montiert und seine Fahrweise den Strassenverhältnissen anpasst.

  • Mehr rechtliche Informationen (Urteile und Rechtsratgeber) gibt es hier.

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