Urteil vom: 29. Juli 2014
Prozessnummer: 2C_274/2014

Zuteilung zu Kindergarten verletzt das Rechtsgleichheitsgebot. Näher wohnendes Kinder wurde zum weit entferntesten Kindergärten zugeteilt im Gegensatz zu anderen Kinder bei welchen die Zuteilung zu unterschiedlichen Kindergärten keinen Auswirkung auf den Schulweg gehabt hätte.

(Prozess-Nr. des Bundesgerichts 2C_274/2014)

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